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Artikel 5 · BT-Drs. 17/7916 · S. 45

Zu Artikel 5 (Änderung des Zweiten Gesetzes über

Zu Artikel 5 (Änderung des Zweiten Gesetzes über
die Krankenversicherung der Landwirte)
Zu Nummer 1
Redaktionelle Folgeänderung zur Schaffung eines Bundes-
trägers.
Zu Nummer 2
Folgeänderungen zur Schaffung eines Bundesträgers.
Zu Nummer 3
Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers. Damit
der Vorrang der Versicherungspflicht nach diesem Gesetz
auch eintritt, wenn die Versicherung bei einer ehemaligen
landwirtschaftlichen Krankenkasse bestand, enthält § 60
eine entsprechende Übergangsregelung.
Zu Nummer 4
Folgeänderungen zur Schaffung eines Bundesträgers. Unab-
hängig davon, welche landwirtschaftliche Krankenkasse
über die Befreiung entschieden hat, kann ein Antrag auf Zu-
schuss zum Krankenversicherungsbeitrag zukünftig nur bei
dem bundesweit zuständigen Träger der landwirtschaft-
lichen Krankenversicherung gestellt werden. Die bisherige
Vorschrift zur Zuständigkeit in Absatz 3 Satz 3 ist daher
nicht mehr erforderlich.
Zu Nummer 5 und 6
Redaktionelle Folgeänderungen zur Schaffung eines Bun-
desträgers.
Zu Nummer 7
Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers. Anstel-
lungskörperschaft für Betriebs- und Haushaltshelfer ist nur
noch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau (Artikel 1 § 8 Absatz 3).
Zu Nummer 8
Anpassung der Überschrift, da es zukünftig nur noch einen
Träger der landwirtschaftlichen Krankenversicherung gibt.
Im Übrigen erfolgt eine redaktionelle Berichtigung, da der
Vierte Abschnitt auch Regelungen zur Mitgliedschaft in der
landwirtschaftlichen Krankenversicherung enthält.
Zu Nummer 9
Durch das Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wird die Sozialver-
sicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ge-
schaffen. Sie ist im Bereich der landwirtschaftlichen Kran-
kenversiche

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.890 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 17/7916 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/7916, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 214.687–231.577 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert e8db7f7c8e810676….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP