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Artikel 3 · BT-Drs. 17/7916 · S. 38

Zu Artikel 3 (Änderung des Siebten Buches Sozial-

Zu Artikel 3 (Änderung des Siebten Buches Sozial-
gesetzbuch)
Zu Nummer 1
Mit der Schaffung eines Bundesträgers und der daraus re-
sultierenden organisatorischen Änderung ist auch die In-
haltsübersicht entsprechend anzupassen.
Zu Nummer 2
Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers.
Zu Nummer 3
Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers. Zur Be-
teiligung des Beirats für den Gartenbau beim Erlass von Un-
fallverhütungsvorschriften vgl. Artikel 2 § 7 Absatz 6.
Zu Nummer 4 bis 9
Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers.
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers. Träger
der landwirtschaftlichen Unfallversicherung ist zukünftig
die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau. Zur Verdeutlichung der jeweiligen Funktion, in
der die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau tätig ist, und zur besseren Nachvollziehbarkeit
für die Versicherten führt die Sozialversicherung für Land-
wirtschaft, Forsten und Gartenbau in Angelegenheiten der
landwirtschaftlichen Unfallversicherung die Bezeichnung
„landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft“.
Zu Buchstabe b
Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass immer dann,
wenn das Siebte Buch Sozialgesetzbuch den Begriff „Ver-
bände der Unfallversicherungsträger“ verwendet, für den
Bereich der landwirtschaftlichen Unfallversicherung die So-
zialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
zuständig ist.
Zu Nummer 11
Folgeänderung zur Aufhebung von § 119.
Zu Nummer 12
Redaktionelle Folgeänderung zur Änderung des § 116.
Zu Nummer 13
Folgeänderung zur Aufhebung von § 119.
Zu Nummer 14
Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers. Eine
Vorschrift zur Vereinigung von landwirtschaftlichen Berufs-
genossenschaften sowie zur Bildung einer Verwaltungs-
g

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.127 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/7916, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 178.066–197.193 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert e8db7f7c8e810676….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP