Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 17/7916 · S. 38
Zu Artikel 3 (Änderung des Siebten Buches Sozial-
Zu Artikel 3 (Änderung des Siebten Buches Sozial- gesetzbuch) Zu Nummer 1 Mit der Schaffung eines Bundesträgers und der daraus re- sultierenden organisatorischen Änderung ist auch die In- haltsübersicht entsprechend anzupassen. Zu Nummer 2 Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers. Zu Nummer 3 Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers. Zur Be- teiligung des Beirats für den Gartenbau beim Erlass von Un- fallverhütungsvorschriften vgl. Artikel 2 § 7 Absatz 6. Zu Nummer 4 bis 9 Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers. Zu Nummer 10 Zu Buchstabe a Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers. Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung ist zukünftig die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Zur Verdeutlichung der jeweiligen Funktion, in der die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau tätig ist, und zur besseren Nachvollziehbarkeit für die Versicherten führt die Sozialversicherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau in Angelegenheiten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung die Bezeichnung „landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft“. Zu Buchstabe b Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass immer dann, wenn das Siebte Buch Sozialgesetzbuch den Begriff „Ver- bände der Unfallversicherungsträger“ verwendet, für den Bereich der landwirtschaftlichen Unfallversicherung die So- zialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zuständig ist. Zu Nummer 11 Folgeänderung zur Aufhebung von § 119. Zu Nummer 12 Redaktionelle Folgeänderung zur Änderung des § 116. Zu Nummer 13 Folgeänderung zur Aufhebung von § 119. Zu Nummer 14 Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers. Eine Vorschrift zur Vereinigung von landwirtschaftlichen Berufs- genossenschaften sowie zur Bildung einer Verwaltungs- g
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.127 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/7916, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 178.066–197.193 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert e8db7f7c8e810676….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP