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Artikel 4 · BT-Drs. 17/6906 · S. 101

Zu Artikel 4 (Elftes Buch Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 4 (Elftes Buch Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (§ 35)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zum § 19 Ab-
satz 1a – neu – SGB V, mit dem klargestellt wird, dass im
Falle eines Kassenwechsels anlässlich einer Schließung
oder Insolvenz nach §§ 153, 163, 170, 171b SGB V ein
nahtloser Versicherungsschutz gewährt wird und Leistungs-
entscheidungen der geschlossenen Krankenkasse fortgelten.
Ebenso wie nach § 19 Absatz 1a SGB V soll bei einem
Wechsel der Pflegekasse wegen Schließung oder Insolvenz
einer Krankenkasse der bisherige Vertrauensschutz in Leis-
tungszusagen erhalten bleiben. Leistungsentscheidungen
der bisherigen Pflegekasse können nur unter denselben Vor-
aussetzungen zurück genommen werden, wie dies bei einer
Fortsetzung der Mitgliedschaft bei der bisherigen Pflege-
kasse der Fall gewesen wäre.
Zu Nummer 2 (§ 40)
Für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, die sowohl Vorsorge-
zwecken (§ 23 des Fünften Buches), der Krankenbehand-
lung, der Vorbeugung einer drohenden Behinderung oder
dem Behinderungsausgleich (§ 33 des Fünften Buches) als
auch der Pflegeerleichterung, der Linderung von Beschwer-
den des Pflegebedürftigen oder der Ermöglichung einer
selbständigeren Lebensführung (§ 40 des Elften Buches)
dienen können, werden die Prüfung der Leistungszuständig-
keit und die Bewilligung der Leistungen vereinfacht. Künf-
tig soll der angegangene Leistungsträger nach den für die
Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung
geltenden Rechtsvorschriften, d.h. auch den für den jeweils
anderen Leistungsträger geltenden Regelungen, über die
Bewilligung der Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel abschlie-
ßend entscheiden. Auf eine genaue Zuordnung zu dem je-
weiligen Leistungsträger kommt es dabei nicht mehr an. Für
die betroffenen Hilfsmittel ist eine pauschale Auft

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.719 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/6906, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 536.050–540.769 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.27) +D1D2D3 · Prüfwert 07fe1ece18485084….

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