Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 17/6906 · S. 101
Zu Artikel 4 (Elftes Buch Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 4 (Elftes Buch Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (§ 35) Es handelt sich um eine Folgeänderung zum § 19 Ab- satz 1a – neu – SGB V, mit dem klargestellt wird, dass im Falle eines Kassenwechsels anlässlich einer Schließung oder Insolvenz nach §§ 153, 163, 170, 171b SGB V ein nahtloser Versicherungsschutz gewährt wird und Leistungs- entscheidungen der geschlossenen Krankenkasse fortgelten. Ebenso wie nach § 19 Absatz 1a SGB V soll bei einem Wechsel der Pflegekasse wegen Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse der bisherige Vertrauensschutz in Leis- tungszusagen erhalten bleiben. Leistungsentscheidungen der bisherigen Pflegekasse können nur unter denselben Vor- aussetzungen zurück genommen werden, wie dies bei einer Fortsetzung der Mitgliedschaft bei der bisherigen Pflege- kasse der Fall gewesen wäre. Zu Nummer 2 (§ 40) Für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, die sowohl Vorsorge- zwecken (§ 23 des Fünften Buches), der Krankenbehand- lung, der Vorbeugung einer drohenden Behinderung oder dem Behinderungsausgleich (§ 33 des Fünften Buches) als auch der Pflegeerleichterung, der Linderung von Beschwer- den des Pflegebedürftigen oder der Ermöglichung einer selbständigeren Lebensführung (§ 40 des Elften Buches) dienen können, werden die Prüfung der Leistungszuständig- keit und die Bewilligung der Leistungen vereinfacht. Künf- tig soll der angegangene Leistungsträger nach den für die Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung geltenden Rechtsvorschriften, d.h. auch den für den jeweils anderen Leistungsträger geltenden Regelungen, über die Bewilligung der Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel abschlie- ßend entscheiden. Auf eine genaue Zuordnung zu dem je- weiligen Leistungsträger kommt es dabei nicht mehr an. Für die betroffenen Hilfsmittel ist eine pauschale Auft
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.719 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 17/6906 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 17/6906, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 536.050–540.769 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.27) +D1D2D3 · Prüfwert 07fe1ece18485084….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP