Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 17/6764 · S. 24
Zu Artikel 5 (Änderung des Siebten Buches
Zu Artikel 5 (Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Buchstabe a entspricht der bisherigen Nummer 14; nur re- daktionelle Anpassung. Ziel der Regelung unter Buchstabe b ist es, für alle Teilneh- merinnen und Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maß- nahmen den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zu ver- einheitlichen und sicherzustellen, bei denen entweder die teilnehmende Person selbst oder die Maßnahme über die Bundesagentur für Arbeit, einen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB II zuständigen Träger oder einen nach § 6a des Zweiten Buches zugelassenen kommunalen Träger ge- fördert werden. Die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen dient dem Zweck, die Eingliederung in Berufsausbildung und Erwerbstätigkeit zu verbessern. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren daher bis auf wenige Ausnahmen in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. In den letz- ten Jahren hat der Gesetzgeber neue arbeitsmarktpolitische Instrumente in den Förderkatalog des Zweiten und Dritten Buches aufgenommen sowie – insbesondere mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21. Dezember 2008 – neue flexible und individuelle Förderleistungen geschaffen, die bisherige Instrumente ersetzt beziehungsweise ergänzt haben. Für verschiedene Instrumente und deren konkrete Maßnah- meausgestaltung war hierdurch ein gesetzlicher Unfallver- sicherungsschutz der Teilnehmenden mit den bestehenden Vorschriften nicht mehr vollumfänglich geregelt. Mit der Neuregelung werden der gesetzliche Unfallversicherungs- schutz für alle Teilnehmenden an Maßnahmen in Nummer 14 Buchstabe b als lex specialis vereinheitlicht und noch vorhandenen Lücken geschlossen. Zu Nummer 2 Folgeänderung zur Neufassung des § 2 Absatz 1 Nummer 14. Die Vorschrift entspricht
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.907 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/6764, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 96.401–102.308 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.20) +D1D2D3 · Prüfwert 4e83138781e1a782….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP