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Artikel 5 · BT-Drs. 17/6764 · S. 24

Zu Artikel 5 (Änderung des Siebten Buches

Zu Artikel 5 (Änderung des Siebten Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Buchstabe a entspricht der bisherigen Nummer 14; nur re-
daktionelle Anpassung.
Ziel der Regelung unter Buchstabe b ist es, für alle Teilneh-
merinnen und Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maß-
nahmen den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zu ver-
einheitlichen und sicherzustellen, bei denen entweder die
teilnehmende Person selbst oder die Maßnahme über die
Bundesagentur für Arbeit, einen nach § 6 Absatz 1 Satz 1
Nummer 2 SGB II zuständigen Träger oder einen nach § 6a
des Zweiten Buches zugelassenen kommunalen Träger ge-
fördert werden.
Die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
dient dem Zweck, die Eingliederung in Berufsausbildung
und Erwerbstätigkeit zu verbessern. Die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer waren daher bis auf wenige Ausnahmen in
der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. In den letz-
ten Jahren hat der Gesetzgeber neue arbeitsmarktpolitische
Instrumente in den Förderkatalog des Zweiten und Dritten
Buches aufgenommen sowie – insbesondere mit dem
Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen
Instrumente vom 21. Dezember 2008 – neue flexible und
individuelle Förderleistungen geschaffen, die bisherige
Instrumente ersetzt beziehungsweise ergänzt haben. Für
verschiedene Instrumente und deren konkrete Maßnah-
meausgestaltung war hierdurch ein gesetzlicher Unfallver-
sicherungsschutz der Teilnehmenden mit den bestehenden
Vorschriften nicht mehr vollumfänglich geregelt. Mit der
Neuregelung werden der gesetzliche Unfallversicherungs-
schutz für alle Teilnehmenden an Maßnahmen in
Nummer 14 Buchstabe b als lex specialis vereinheitlicht
und noch vorhandenen Lücken geschlossen.
Zu Nummer 2
Folgeänderung zur Neufassung des § 2 Absatz 1 Nummer 14.
Die Vorschrift entspricht 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.907 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/6764, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 96.401–102.308 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.20) +D1D2D3 · Prüfwert 4e83138781e1a782….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP