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Artikel 1 · BT-Drs. 17/6611 · S. 12

Zu Artikel 1 (Änderung des Umweltauditgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Umweltauditgesetzes)
Zu Nummer 1 (Langbezeichnung des Gesetzes)
Die Änderung passt die Langbezeichnung des Gesetzes an
die veränderte Rechtslage an.
Zu Nummer 2 (Änderung des Inhaltsverzeichnisses)
Bedingt durch neue Bezeichnungen in der Verordnung (EG)
Nr. 1221/2009 waren die Überschriften zu den §§ 19, 33, 34
und 35 zu ändern. Der Begriff der Gültigkeitserklärung im
deutschen Recht wird durch den Begriff der Validierung und
der Begriff der Eintragung durch den Begriff der Registrie-
rung ersetzt. Inhaltliche Änderungen sind hiermit nicht ver-
bunden.
Zu Nummer 3 (§ 1 UAG, Zweck des Gesetzes)
Die Änderung in § 1 Absatz 1 Satz 1 stellt klar, dass das Ge-
setz der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009
dient, deren Regelungsaufträge es umsetzt.
Zu Nummer 4 (§ 2 UAG, Begriffsbestimmungen)
Die Änderungen in § 2 Absatz 1, 2 und 3 passen die Ver-
weise redaktionell an die neue Verordnung (EG) Nr. 1221/
2009 an.
Zu Nummer 5 (§ 4 UAG, Anforderungen an Umwelt-
gutachter)
Die Änderung in Absatz 1 passt den Verweis redaktionell an
die neue Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 an.
Zu Nummer 6 (§ 5 UAG, Zuverlässigkeit)
Die Regelungen über den Strahlenschutzbeauftragten finden
sich jetzt in § 31 der Strahlenschutzverordnung, die zuletzt
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. August 2008 (BGBl. I
S. 1793) geändert wurde, so dass der Verweis anzupassen
war.
Zu Nummer 7 (§ 6 UAG, Unabhängigkeit)
Die Verweise in § 6 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1, erster
Halbsatz, werden redaktionell an die Verordnung (EG)
Nr. 1221/2009 angepasst.
Die Neufassung des § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 hat eine
klarstellende Funktion. Sie soll gewährleisten, dass bei Vor-
liegen von Hinweisen auf eine etwaige Weisungsgebunden-
heit des Umweltgutachters oder der Umweltgutachterorga-
nisatio

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.319 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/6611, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 43.052–56.371 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3 · Prüfwert 61dbfc5677155689….

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