Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/6073 · S. 33
Zu Artikel 2 (Änderung des Energiewirtschafts-
Zu Artikel 2 (Änderung des Energiewirtschafts- gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 3 EnWG) Die Änderung in Nummer 32 dient der Klarstellung, dass grenzüberschreitende Verbindungsleitungen auf Hoch- und Höchstspannungsebene Teil des Übertragungsnetzes sind. Damit wird Rechtssicherheit für die Betreiber dieser sog. Interkonnektoren geschaffen, was die Investitionsbedingun- gen erheblich verbessert. Interkonnektoren dienen der Verbindung des deutschen Elektrizitätsverbundnetzes mit ausländischen Netzen. Sie fördern nicht nur die Netzstabilität und erhöhen die Ausfall- sicherheit, sondern verbessern auch den internationalen Stromhandel und somit den Wettbewerb im Stromgroßhan- del. Sie leisten zudem einen wichtigen Beitrag bei der Inte- gration von erneuerbaren Energie in Stromnetz und -handel. Dabei ist unerheblich, ob die Kapazität des Interkonnektors unabhängig von konkreten Stromhandelsverträgen zur Ver- fügung gestellt wird oder ob Strom und Kapazität zusam- men vermarktet werden, etwa im Rahmen eines sog. Market Coupling. Die Änderung der Nummer 32 ist notwendig, um Unsicher- heiten über die rechtliche Qualifizierung von grenzüber- schreitenden Verbindungsleitungen zu vermeiden. Ins- besondere wird so klargestellt, dass solche Verbindungs- leitungen – genauso wie innerdeutsche Verbindungsleitun- gen – unabhängig von der angewandten Technik keine Verbrauchseinrichtungen oder Erzeugungsanlagen sind. Nach den bisher geltenden Vereinbarungen zwischen den Übertragungsnetzbetreibern sind dementsprechend weder Baukostenzuschüsse oder Netzentgelte zu zahlen. Sie kön- nen außerdem gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 unter den dort niedergelegten Voraussetzun- gen von bestimmten Regulierungspflichten (insbesondere Entflechtung, Gewährung von Netzzugang und Entgelt- regulieru
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.705 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 17/6073 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 17/6073, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 168.047–181.752 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.23) +D1D2D3 · Prüfwert 86bf9ec2d6317482….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP