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Artikel 10 · BT-Drs. 16/752 · S. 28

Zu Artikel 10 (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 10 (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (§ 163 Abs. 10)
Im Gleichklang zur Anhebung des Pauschalbeitrags-
satzes für die Kranken- und Rentenversicherung für
geringfügig Beschäftigte wird auch die Formel für die
Gleitzone an die neue Pauschalgrenze für geringfügig
Beschäftigte unter Einbeziehung der Pauschsteuer von 2
Prozent auf 30 Prozent entsprechend angepasst und für
den Rest des Jahres 2006 der Faktor F mit dem Wert
von 0,7160 festgesetzt. Mit diesem Faktor wird der
Übergang von der Mini- in die Midi-Job-Zone geglättet.
Die vorliegende Regelung enthält die entsprechende
Anpassung in der Beitragsvorschrift der Gesetzlichen
Rentenversicherung.
Deutscher Bundestag - 16. Wahlperiode - 29 - Drucksache 16/752
Zu Nummer 2 (§ 168 Absatz 1 Nr. 1b)
Der Pauschalbeitrag, der vom Arbeitgeber für einen
geringfügig Beschäftigten zur gesetzlichen Rentenver-
sicherung zu entrichten ist, wird bei Anhebung des
Gesamtbeitragssatzes um 5 Prozent anteilig vom jetzi-
gen Wert von 12 Prozent auf 15 Prozent angehoben.
Zu Nummer 3 ( § 172 Abs. 3)
Entsprechend der Anhebung des Pauschalbeitrages, der
vom Arbeitgeber für einen geringfügig Beschäftigten
zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten ist,
wird auch der Pauschalbeitrag für versicherungsfreie
oder befreite geringfügig Beschäftigte (z. B. Altersvoll-
rentner) vom jetzigen Wert von 12 Prozent auf 15 Pro-
zent angehoben.
Zu Nummer 4 (§ 213 Abs. 2a)
Die gesetzliche Rentenversicherung erhält ab dem
1. Juli 2006 zusätzliche Einnahmen aus der Begrenzung
der Sozialversicherungsfreiheit für Sonn-, Feiertags-
und Nachtzuschläge auf einen Stundenlohn bis zu
25 Euro und aufgrund der Erhöhung der Pauschalabgaben
für geringfügige Beschäftigung ohne Versicherungs-
pflicht im gewerblichen Bereich auf 15 % in der gesetz-
lich

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.436 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/752, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 87.992–90.428 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.47) +D1D2D3 · Prüfwert c13137fe11f56dc6….

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