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Artikel 1 · BT-Drs. 17/5804 · S. 10

Zu Artikel 1 Nummer 4 (§ 11 Absatz 1a – neu)

Zu Artikel 1 Nummer 4 (§ 11 Absatz 1a – neu)
Artikel 1 Nummer 4 ist wie folgt zu fassen:
,4. § 11 wird wie folgt geändert:
a) Dem Absatz 1 werden folgende Sätze angefügt:
… wie Vorlage …
b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:
„(1a) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 kann auf
Antrag eine Erlaubnis zur vorübergehenden Aus-
übung des tierärztlichen Berufs erteilt werden, wenn
mit dem Antrag dargelegt wird, dass im Hinblick auf
die beabsichtigte tierärztliche Tätigkeit ein besonde-
res Interesse an der Erteilung der Erlaubnis besteht.
Die Erlaubnis steht der Erteilung einer Approbation
nicht entgegen.“‘
Begründung
Auch für EU-Bürger und den Angehörigen der genannten
Vertragsstaaten soll die Möglichkeit, eine Erlaubnis zur vor-
übergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs erhalten
zu können, nicht gänzlich genommen werden, sondern in
bestimmten, sehr eng begrenzten Fällen erhalten bleiben. Es
sind Fallkonstellationen denkbar, in denen den Interessen
dieses Personenkreises mit einer Erlaubnis besser gedient
ist, die in der Regel einfacher, schneller und kostengünstiger
erlangt werden kann als mit einer Approbation. Beispiels-
fälle sind z. B. eine geplante tierärztliche Tätigkeit im An-
gestelltenverhältnis an einer tierärztlichen Ausbildungs-
stelle zur Durchführung eines Forschungsvorhabens oder
eines Promotionsverfahrens.
Auch deutschen Staatsangehörigen ist die Beantragung
einer solchen Erlaubnis möglich. Klarstellend wird festge-
halten, dass auch im Falle der Erteilung einer Erlaubnis der
vorübergehenden tierärztlichen Tätigkeit jederzeit ein unge-
schmälerter Anspruch auf Entscheidung über einen Antrag
auf Approbationserteilung erhalten bleibt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/5804
Anlage 4
Gegenäußerung der Bundesregierung
Dem Ä

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.118 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/5804, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 18.975–23.093 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.26) +D1D2D3 · Prüfwert 0cbf54e6d31de817….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP