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Artikel 1 · BT-Drs. 17/5804 · S. 10
Zu Artikel 1 Nummer 4 (§ 11 Absatz 1a – neu)
Zu Artikel 1 Nummer 4 (§ 11 Absatz 1a – neu) Artikel 1 Nummer 4 ist wie folgt zu fassen: ,4. § 11 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 werden folgende Sätze angefügt: … wie Vorlage … b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 kann auf Antrag eine Erlaubnis zur vorübergehenden Aus- übung des tierärztlichen Berufs erteilt werden, wenn mit dem Antrag dargelegt wird, dass im Hinblick auf die beabsichtigte tierärztliche Tätigkeit ein besonde- res Interesse an der Erteilung der Erlaubnis besteht. Die Erlaubnis steht der Erteilung einer Approbation nicht entgegen.“‘ Begründung Auch für EU-Bürger und den Angehörigen der genannten Vertragsstaaten soll die Möglichkeit, eine Erlaubnis zur vor- übergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs erhalten zu können, nicht gänzlich genommen werden, sondern in bestimmten, sehr eng begrenzten Fällen erhalten bleiben. Es sind Fallkonstellationen denkbar, in denen den Interessen dieses Personenkreises mit einer Erlaubnis besser gedient ist, die in der Regel einfacher, schneller und kostengünstiger erlangt werden kann als mit einer Approbation. Beispiels- fälle sind z. B. eine geplante tierärztliche Tätigkeit im An- gestelltenverhältnis an einer tierärztlichen Ausbildungs- stelle zur Durchführung eines Forschungsvorhabens oder eines Promotionsverfahrens. Auch deutschen Staatsangehörigen ist die Beantragung einer solchen Erlaubnis möglich. Klarstellend wird festge- halten, dass auch im Falle der Erteilung einer Erlaubnis der vorübergehenden tierärztlichen Tätigkeit jederzeit ein unge- schmälerter Anspruch auf Entscheidung über einen Antrag auf Approbationserteilung erhalten bleibt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/5804 Anlage 4 Gegenäußerung der Bundesregierung Dem Ä
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.118 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/5804, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 18.975–23.093 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.26) +D1D2D3 · Prüfwert 0cbf54e6d31de817….
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