Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/5761 · S. 9
Zu Artikel 2 (Änderung des Schwarzarbeits-
Zu Artikel 2 (Änderung des Schwarzarbeits- bekämpungsgesetzes) Zu Nummer 1 Das SchwarzArbG ist das Stammgesetz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung. Die Zuweisung einer neuen Prüfaufgabe durch das Arbeitnehmerüberlassungsge- setz an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwal- tung wird auch im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vor- genommen. So kann einer Zersplitterung der Rechtsgrund- lagen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Be- schäftigung vorgebeugt werden. Auf dieser Grundlage sind die Prüfaufgaben der Zollverwal- tung in § 2 Absatz 1 SchwarzArbG um die Prüfaufgabe der Lohnuntergrenze entsprechend dem neuen § 17 Absatz 2 AÜG (Artikel 1 Nummer 2) zu ergänzen. Zu Nummer 2 Anpassung der Befugnisnorm des § 3 SchwarzArbG an die neue Aufgabe nach § 2 Absatz 1 Nummer 5. Zu Nummer 3 Anpassung der Befugnisnorm des § 4 SchwarzArbG an die neue Aufgabe nach § 2 Absatz 1 Nummer 5. Zu Nummer 4 Die Duldungs- und Mitwirkungspflichten nach § 5 SchwarzArbG sind auf Verleiher und Entleiher zu erwei- tern, damit auch hier eine Prüfung durch die Behörden der Zollverwaltung auf der Grundlage des SchwarzArbG erfol- gen kann. Zu Nummer 5 Die Vorschrift des § 16 SchwarzArbG enthält die wesent- lichen datenschutzrechtlichen Regelungen für die Prüfungs- und Ermittlungsdatenbank der Zollverwaltung. Entspre- chung der Erweiterung der Aufgaben der Zollverwaltung sind hier nunmehr auch Daten zu Ordnungswidrigkeiten nach § 16 Absatz 1 Nummer 7b AÜG zu erfassen.
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Herkunft
BT-Drs. 17/5761, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 33.076–34.567 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.19) +D1D2D3 · Prüfwert 4d7f022df0c1ebb8….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP