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Artikel 7 · BT-Drs. 16/1003 · S. 26
Zu Artikel 7 (Änderung der WpÜG-Angebots-
Zu Artikel 7 (Änderung der WpÜG-Angebots- verordnung) Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine Folgeänderung. Zu Nummer 2 (§ 2) Zu Buchstabe a Mit der Änderung in Nummer 1 wird Artikel 6 Abs. 3 Buch- stabe m der Übernahmerichtlinie umgesetzt. Zu den ergän- zenden Angaben in der Angebotsunterlage zählen künftig auch die Angaben über die mit der Zielgesellschaft ge- meinsam handelnden Personen. Wenn es sich bei den in Nummer 1 aufgeführten Personen um Gesellschaften han- delt, hat der Bieter nun auch deren Verhältnis zu ihm und zu der Zielgesellschaft – freilich nur, soweit es ihm bekannt ist – in die Angebotsunterlage aufzunehmen. Diese Informa- tionen über die Zielgesellschaft in der Angebotsunterlage, die sich an die Aktionäre der Zielgesellschaft richten, wird vor dem Hintergrund verständlich, dass zur Umsetzung der Richtlinie auch die Arbeitnehmer des Bieters nach § 10 Abs. 5 und § 14 Abs. 4 des Wertpapiererwerbs- und Über- nahmegesetzes von dem Angebot zu unterrichten sind. Zu Buchstabe b Mit der Ergänzung der Vorgaben für die Angebotsunterlage wird Artikel 6 Abs. 3 Buchstabe e der Übernahmerichtlinie umgesetzt. Zu den ergänzenden Angaben in der Angebots- unterlage gehört in dem Fall, dass Angaben über die Ent- schädigung erforderlich sind, auch Angaben über dessen Be- rechnung sowie die Gründe, warum die Anwendung dieser Methoden angemessen ist. Zu Buchstabe c Die Angabe des auf die Erwerbsverträge anwendbaren Rechts wird um die Angabe des Gerichtsstands ergänzt. Die Änderung dient der Umsetzung des Artikels 6 Abs. 3 Buch- stabe n der Übernahmerichtlinie. Mit der Angabe kann der Bieter entweder im Rahmen des rechtlich Zulässigen eine Gerichtsstandsvereinbarung mit den Aktionären der Zielge- sellschaft treffen oder lediglich die gesetzlichen Gerichts- stände benennen. Er
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.636 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/1003, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 120.454–124.090 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert 61d6f4e1bb858087….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP