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Artikel 1 · BT-Drs. 17/5127 · S. 11

Zu Artikel 1 (Änderung des Biersteuergesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Biersteuergesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Zu Buchstabe a
Änderung wegen Nummer 9.
Zu Buchstabe b
Änderung wegen Nummer 10.
Zu Nummer 2 (§ 5 Absatz 1 Satz 1)
Klarstellung. Auch Personen, die nur ein Steuerlager betrei-
ben, sind Steuerlagerinhaber.
Zu Nummer 3 (§ 10)
Zu Buchstabe a (Absatz 1)
Zu Doppelbuchstabe aa (Satz 1)
Klarstellung. Diese Formulierung wird bereits in den Vor-
schriften zu den innergemeinschaftlichen Beförderungen
verwendet. Mit der Regelung wird verhindert, dass ver-
brauchsteuerpflichtige Waren, die mit einem elektronischen
Verwaltungsdokument über ein Drittland oder Drittgebiet
befördert werden, verbrauchsteuerrechtlich ein- und ausge-
führt werden.
Zu Doppelbuchstabe bb (Satz 1 Nummer 2)
Änderung wegen Nummer 10.
Zu Buchstabe b (Absatz 3 Nummer 2)
Änderung zu Nummer 10.
Zu Buchstabe c (Absatz 4)
Sprachliche Anpassung.
Zu Nummer 4 (§ 11 Absatz 5 Satz 1 und § 12 Absatz 3
Satz 1)
Sprachliche Anpassung.
Zu Nummer 5 (§ 14)
Zu Buchstabe a (Absatz 2 Nummer 4)
Sprachliche Angleichung an den sonst in diesem Zusam-
menhang verwendeten Wortlaut des Gesetzes.
Zu Buchstabe b (Absatz 4 Satz 2)
Änderung wegen Nummer 10.
Zu Nummer 6 (§ 15 Absatz 1 Satz 1)
Klarstellung. Durch die Änderung wird der Zeitpunkt der
Abgabe der Steuererklärung genauer definiert.
Zu Nummer 7 (§ 18 Absatz 1 Satz 1)
Klarstellung. Auch unmittelbar nach der Überführung in den
steuerrechtlich freien Verkehr am Ort der Einfuhr entsteht
keine Steuer, wenn sich eine Steuerbefreiung anschließt.
Zu Nummer 8 (§ 20 Absatz 6)
Klarstellung.
Zu Nummer 9 (§ 23)
Es wird auf einen Verweis auf das Branntweinmonopolge-
setz verzichtet; die Steuervergünstigungen werden im Bier-
steuergesetz selbst geregelt.
Zu Nummer 10 (§ 23a)
Es wird auf einen Verweis auf das Branntweinm

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.414 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/5127, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 27.916–30.330 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.34) +D1D2D3 · Prüfwert 00647d5c655e367b….

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