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Artikel 1 · BT-Drs. 17/5097 · S. 14
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz- buchs) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a (§ 312d Absatz 5 Satz 2) Die in § 312e Absatz 1 BGB-Entwurf vorgesehene Ein- schränkung des Anspruchs auf Nutzungswertersatz nach Wi- derruf eines Fernabsatzvertrages soll auch Anwendung fin- den auf Fernabsatzverträge, die einen Ratenlieferungsvertrag zum Gegenstand haben. Die Situation der Verbraucher ist in diesen Fällen dieselbe wie bei anderen Fernabsatzverträgen. Bei Verbraucherdarlehensverträgen sowie entgeltlichen Fi- nanzierungshilfen soll § 312e Absatz 1 BGB-Entwurf hin- gegen nicht angewendet werden. Verbraucherdarlehensver- träge sind per se keine Verträge über die Lieferung von Wa- ren. Darüber hinaus sind auf diese sowie auf Verträge über entgeltliche Finanzierungshilfen die Bestimmungen der Richt- linie 2008/48/EG des EuropäischenParlamentsund des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (ABl. L 133 vom 22.5.2008, S. 66 – im Folgenden: Verbraucher- kreditrichtlinie) anwendbar. Die Regelungen der Richtlinie 2002/65/EG des EuropäischenParlamentsund des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienst- leistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/ 27/EG (ABl. L 271 vom 9.10.2002, S. 16) sowie die Fernab- satzrichtlinie sind daneben nicht anwendbar (vgl. Artikel 14 Absatz 5 der Verbraucherkreditrichtlinie). Aus diesem Grund kommt die Anwendbarkeit von § 312e Absatz 2 BGB-Ent- wurf ebenfalls nicht in Betracht. Zu Buchstabe b (Streichung des § 312d Absatz 6) Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung. Die Rege- lung des bisherigen § 312d Absatz 6 BGB findet sich nun in § 312e Absatz 2 BGB-Entwurf. Zu Nummer 2 (§§ 312e und 31
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 31.603 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/5097, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 58.072–89.675 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.47) +D1D2D3 · Prüfwert c3e34250652ad165….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP