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Artikel 1 · BT-Drs. 17/5097 · S. 14

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-
buchs)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a (§ 312d Absatz 5 Satz 2)
Die in § 312e Absatz 1 BGB-Entwurf vorgesehene Ein-
schränkung des Anspruchs auf Nutzungswertersatz nach Wi-
derruf eines Fernabsatzvertrages soll auch Anwendung fin-
den auf Fernabsatzverträge, die einen Ratenlieferungsvertrag
zum Gegenstand haben. Die Situation der Verbraucher ist in
diesen Fällen dieselbe wie bei anderen Fernabsatzverträgen.
Bei Verbraucherdarlehensverträgen sowie entgeltlichen Fi-
nanzierungshilfen soll § 312e Absatz 1 BGB-Entwurf hin-
gegen nicht angewendet werden. Verbraucherdarlehensver-
träge sind per se keine Verträge über die Lieferung von Wa-
ren. Darüber hinaus sind auf diese sowie auf Verträge über
entgeltliche Finanzierungshilfen die Bestimmungen der Richt-
linie 2008/48/EG des EuropäischenParlamentsund des Rates
vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur
Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (ABl.
L 133 vom 22.5.2008, S. 66 – im Folgenden: Verbraucher-
kreditrichtlinie) anwendbar. Die Regelungen der Richtlinie
2002/65/EG des EuropäischenParlamentsund des Rates vom
23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienst-
leistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie
90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/
27/EG (ABl. L 271 vom 9.10.2002, S. 16) sowie die Fernab-
satzrichtlinie sind daneben nicht anwendbar (vgl. Artikel 14
Absatz 5 der Verbraucherkreditrichtlinie). Aus diesem Grund
kommt die Anwendbarkeit von § 312e Absatz 2 BGB-Ent-
wurf ebenfalls nicht in Betracht.
Zu Buchstabe b (Streichung des § 312d Absatz 6)
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung. Die Rege-
lung des bisherigen § 312d Absatz 6 BGB findet sich nun in
§ 312e Absatz 2 BGB-Entwurf.
Zu Nummer 2 (§§ 312e und 31

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 31.603 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/5097, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 58.072–89.675 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.47) +D1D2D3 · Prüfwert c3e34250652ad165….

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