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Artikel 5 · BT-Drs. 17/4978 · S. 21

Zu Artikel 5 (Änderung des Sechsten Buches

Zu Artikel 5 (Änderung des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Anpassung der Inhaltsübersicht)
Zu den Buchstaben a bis e
Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen der Inhalts-
übersicht infolge der in das SGB VI neu eingefügten Rege-
lungen.
Zu Nummer 2 (§ 1)
Die bisherige gesetzliche Versicherungspflicht für Angehö-
rige einer amtlichen Vertretung des Bundes und der Länder
sowie ihrer privaten Hausangestellten wird durch eine Ver-
sicherungspflicht auf Antrag des Arbeitgebers ersetzt.
Zu Nummer 3 (§ 4)
Satz 1 enthält eine Folgeänderung, indem die beiden bisher
in getrennten Nummern 2 und 3 enthaltenen Regelungen zu-
sammengefasst werden und anstelle des Verweises auf die
Staatsangehörigkeit eines Staates, in dem die Verordnung
(EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden ist, auf die Staatsangehö-
rigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum und der Schweiz abgestellt wird. Dadurch
wird auch weiterhin allen Staatsangehörigen derjenigen
Staaten, in denen die Verordnungen zur Koordinierung der
Systeme der sozialen Sicherheit anwendbar sind, bei Be-
schäftigung für eine begrenzte Zeit im Ausland die Versi-
cherungspflicht auf Antrag ermöglicht.
Der neu eingefügte Satz 2 tritt an die Stelle der bisherigen
Regelung in § 1 Satz 2, erweitert diese aber auf alle Perso-
nen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der
Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
haben. Sie gilt für Mitglieder einer amtlichen Vertretung des
Bundes und der Länder sowie für die bei ihnen Beschäftig-
ten, soweit sie nicht bereits aufgrund einer Entsendung nach
§ 4 SGB IV oder aufgrund zwischen- oder überstaatlichen
Rechts der deutschen Sozialve

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.702 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/4978, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 89.461–103.163 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert 8920e460856df8f4….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP