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Artikel 4 · BT-Drs. 17/4978 · S. 19

Zu Artikel 4 (Änderung des Fünften Buches Sozial-

Zu Artikel 4 (Änderung des Fünften Buches Sozial-
gesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Anpassung der Inhaltsübersicht)
Zu den Buchstaben a bis c
Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen der Inhalts-
übersicht infolge der in das SGB V neu eingefügten Rege-
lungen.
Zu Nummer 2 (§ 6)
Die Regelung dient der Rechtsklarstellung.
Bis zum 27. Dezember 2007 galt die Regelung in § 6 Ab-
satz 1 Nummer 1 SGB V nicht für Seeleute; diese unterla-
gen damit unabhängig vom erzielten Jahresarbeitsentgelt
der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversi-
cherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 SGB V. Für nicht-
deutsche Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe wurde
in § 6 Absatz 1 Nummer 1a SGB V eine abweichende Rege-
lung getroffen, nach der – ebenfalls unabhängig vom erziel-
ten Jahresarbeitsentgelt – für diese Personengruppe Versi-
cherungsfreiheit besteht. Da die Regelung in § 6 Absatz 1
Nummer 1 SGB V seit dem 28. Dezember 2007 auch See-
leute erfasst, wird mit der Streichung von „abweichend von
Nummer 1“ klargestellt, dass die Versicherungsfreiheit
nicht-deutscher Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe
in § 6 Absatz 1 Nummer 1a SGB V einen originären Tatbe-
stand darstellt.
Bereits nach geltendem europäischem Recht sind zudem
Seeleute mit Wohnsitz in den Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der
Schweiz in die Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1
Nummer 1 SGB V einzubeziehen, sofern die Voraussetzun-
gen des § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB V nicht vorliegen.
Dies ist auch sinnvoll, da diese – anders als die übrigen aus-
ländischen Seeleute, die keinen Wohnsitz im Geltungsbe-
reich des SGB V haben – hieraus Ansprüche auch bei medi-
zinischer Behandlung in ihrem Wohnsitzstaat erwerben
können.
Zu Nummer 3 (§ 13)
Zu Buchstabe a
Es handelt sich u

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.084 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/4978, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 79.377–89.461 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert 8920e460856df8f4….

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