Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 17/4978 · S. 19
Zu Artikel 4 (Änderung des Fünften Buches Sozial-
Zu Artikel 4 (Änderung des Fünften Buches Sozial- gesetzbuch) Zu Nummer 1 (Anpassung der Inhaltsübersicht) Zu den Buchstaben a bis c Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen der Inhalts- übersicht infolge der in das SGB V neu eingefügten Rege- lungen. Zu Nummer 2 (§ 6) Die Regelung dient der Rechtsklarstellung. Bis zum 27. Dezember 2007 galt die Regelung in § 6 Ab- satz 1 Nummer 1 SGB V nicht für Seeleute; diese unterla- gen damit unabhängig vom erzielten Jahresarbeitsentgelt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversi- cherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 SGB V. Für nicht- deutsche Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe wurde in § 6 Absatz 1 Nummer 1a SGB V eine abweichende Rege- lung getroffen, nach der – ebenfalls unabhängig vom erziel- ten Jahresarbeitsentgelt – für diese Personengruppe Versi- cherungsfreiheit besteht. Da die Regelung in § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB V seit dem 28. Dezember 2007 auch See- leute erfasst, wird mit der Streichung von „abweichend von Nummer 1“ klargestellt, dass die Versicherungsfreiheit nicht-deutscher Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe in § 6 Absatz 1 Nummer 1a SGB V einen originären Tatbe- stand darstellt. Bereits nach geltendem europäischem Recht sind zudem Seeleute mit Wohnsitz in den Mitgliedstaaten der Europäi- schen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz in die Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 SGB V einzubeziehen, sofern die Voraussetzun- gen des § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB V nicht vorliegen. Dies ist auch sinnvoll, da diese – anders als die übrigen aus- ländischen Seeleute, die keinen Wohnsitz im Geltungsbe- reich des SGB V haben – hieraus Ansprüche auch bei medi- zinischer Behandlung in ihrem Wohnsitzstaat erwerben können. Zu Nummer 3 (§ 13) Zu Buchstabe a Es handelt sich u
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.084 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/4978, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 79.377–89.461 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert 8920e460856df8f4….
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