Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/4804 · S. 11
Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 2 (Inkrafttreten) Die Regelungen, die die sogenannte Drehtürklausel betref- fen (§ 3 Absatz 1 Nummer 3, § 9 Nummer 2 und § 19) treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 1. Dezember 2011 in Kraft. Dies gibt den Verlei- hern und Entleihern einerseits ausreichend Zeit, ihre vertrag- lichen Vereinbarungen und sonstige Regelungen bei Bedarf an die neue Rechtslage anzupassen, etwa im Hinblick auf die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen und -diensten. Andererseits wird die Leiharbeitsrichtlinie, die bis zum 5. Dezember 2011 in nationales Recht umzusetzen ist, frist- gerecht umgesetzt. Drucksache 17/4804 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des Ge- setzes auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begründet werden, geprüft. Mit dem Vorhaben wird für die Wirtschaft eine Informa- tionspflicht neu eingeführt. Danach haben Unternehmen, die Leiharbeitnehmer einsetzen, diese über zu besetzende Ar- beitsplätze im Unternehmen zu informieren. Der Informa- tionspflicht kann durch allgemeine Bekanntgabe nachge- kommen werden. Nach Einschätzung des Ressorts dürften hierdurch für die Wirtschaft Mehrkosten in Höhe von gut 200 000 Euro entstehen. Das Ressort hat die Bürokratiekos- ten nachvollziehbar dargestellt. Im Übrigen werden durch das Gesetz keine Informationspflichten neu eingeführt, ge- ändert oder aufgehoben. Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines ge- setzlichen Prüfauftrags keine Bedenken gegen das Rege- lungsvorhaben. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/4804 Der Bundesrat hat in seiner 879. Sitzung am 11. Februar 2011 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.637 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/4804, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 39.458–51.095 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.36) +D1D2D3 · Prüfwert 600c1acf13801734….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP