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Artikel 2 · BT-Drs. 17/4804 · S. 11

Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
Die Regelungen, die die sogenannte Drehtürklausel betref-
fen (§ 3 Absatz 1 Nummer 3, § 9 Nummer 2 und § 19) treten
am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt das
Gesetz am 1. Dezember 2011 in Kraft. Dies gibt den Verlei-
hern und Entleihern einerseits ausreichend Zeit, ihre vertrag-
lichen Vereinbarungen und sonstige Regelungen bei Bedarf
an die neue Rechtslage anzupassen, etwa im Hinblick auf die
Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen und -diensten.
Andererseits wird die Leiharbeitsrichtlinie, die bis zum
5. Dezember 2011 in nationales Recht umzusetzen ist, frist-
gerecht umgesetzt.
Drucksache 17/4804 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des Ge-
setzes auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten
begründet werden, geprüft.
Mit dem Vorhaben wird für die Wirtschaft eine Informa-
tionspflicht neu eingeführt. Danach haben Unternehmen, die
Leiharbeitnehmer einsetzen, diese über zu besetzende Ar-
beitsplätze im Unternehmen zu informieren. Der Informa-
tionspflicht kann durch allgemeine Bekanntgabe nachge-
kommen werden. Nach Einschätzung des Ressorts dürften
hierdurch für die Wirtschaft Mehrkosten in Höhe von gut
200 000 Euro entstehen. Das Ressort hat die Bürokratiekos-
ten nachvollziehbar dargestellt. Im Übrigen werden durch
das Gesetz keine Informationspflichten neu eingeführt, ge-
ändert oder aufgehoben.
Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines ge-
setzlichen Prüfauftrags keine Bedenken gegen das Rege-
lungsvorhaben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/4804
Der Bundesrat hat in seiner 879. Sitzung am 11. Februar
2011 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76
Absatz

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.637 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/4804, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 39.458–51.095 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.36) +D1D2D3 · Prüfwert 600c1acf13801734….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP