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Artikel 4 · BT-Drs. 17/4401 · S. 12

Zu Artikel 4 (Änderung des Strafgesetzbuchs)

Zu Artikel 4 (Änderung des Strafgesetzbuchs)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Änderung der Inhaltsübersicht ist aufgrund der Einfüh-
rung der Strafvorschrift gegen Zwangsheirat erforderlich.
Zu Nummer 2 (§ 237)
Die vorgeschlagene Regelung gliedert sich in vier Absätze.
Die Absätze 1 und 2 enthalten zwei verschiedene Straftatbe-
stände der Zwangsheirat, Absatz 3 regelt die Versuchsstraf-
barkeit und Absatz 4 enthält eine Strafzumessungsregel für
den minder schweren Fall. Als Straftat gegen die persönli-
che Freiheit wird die Strafvorschrift in den 18. Abschnitt
des StGB eingestellt.
Zu Absatz 1
Absatz 1 enthält in Satz 1 den Grundtatbestand der Zwangs-
heirat, der den Einsatz von Nötigungsmitteln zur Eingehung
einer Ehe voraussetzt. Der Strafrahmen von sechs Monaten
bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe entspricht dem der Nöti-
gung im besonders schweren Fall (§ 240 Absatz 4 StGB)
und damit der aktuell im Regelfall geltenden Strafandro-
hung für Zwangsheirat. Durch den gegenüber der Nötigung
erhöhten Strafrahmen wird das besondere Unrecht zum
Ausdruck gebracht, das in dem Zwang zu einer ungewollten
Ehe und damit in dem Zwang zu einer ungewollten dauer-
haften rechtlichen und persönlichen Verbindung liegt. In
Satz 2 wird die Verwerflichkeitsklausel des § 240 Absatz 2
StGB übernommen. Das ist erforderlich, weil insbesondere
bei der Alternative der Drohung mit einem empfindlichen
Übel vielfältige Fallgestaltungen denkbar sind, bei denen
eine Strafandrohung nicht angemessen wäre (z. B. ein Part-
ner kündigt dem anderen Partner einer Lebensgemeinschaft
an, ihn zu verlassen, wenn dieser nicht zur Eingehung der
Ehe bereit ist).
Zu Absatz 2
In Anlehnung an den Tatbestand der Verschleppung (§ 234a
StGB) werden in Absatz 2 mit derselben Strafdrohung Fall-
konstellationen erfasst, i

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.738 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/4401, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 43.645–47.383 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.29) +D1D2D3 · Prüfwert 5620b36f69523737….

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