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Artikel 18 · BT-Drs. 17/3030 · S. 50

Zu Artikel 18 (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 18 (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch)
Wegfall der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
für Bezieher von Arbeitslosengeld II
Die Versicherungspflicht der Bezieher von Arbeitslosen-
geld II zur gesetzlichen Rentenversicherung entfällt.
Mit dem Wegfall der Beitragszahlung für Bezieher von
Arbeitslosengeld II sind Zeiten des Bezugs von Arbeits-
losengeld II keine Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen
Rentenversicherung mehr. Daraus ergibt sich in der Regel
eine Minderung der monatlichen Rentenzahlung von derzeit
bis zu 2,09 Euro pro Jahr des Bezugs von Arbeitslosen-
geld II.
Künftig wird die Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld II
als Anrechnungszeit berücksichtigt. Hierdurch werden
Lücken in der Versicherungsbiografie vermieden und
insbesondere bestehende Anwartschaften auf Erwerbs-
minderungsrenten und Leistungen zur Teilhabe weiterhin
aufrechterhalten. Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten
und Leistungen zur Teilhabe können durch Anrechnungs-
zeiten jedoch nicht erstmals erworben beziehungsweise ver-
loren gegangene Ansprüche nicht neu erworben werden.
Leistungen zur Teilhabe werden dafür systemgerecht in an-
deren Sozialsystemen erbracht.
Die Anrechnungszeit wegen des Bezugs von Arbeitslosen-
geld II wird unbewertet sein. Das heißt, aus der Anrech-
nungszeit wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II ergibt
sich unmittelbar keine Erhöhung der Rente; es können sich
aber positive Effekte auf die Höhe der Bewertung anderer
beitragsfreier Zeiten ergeben. Dies betrifft in erster Linie die
Zurechnungszeit bei den Renten wegen verminderter Er-
werbsfähigkeit und den Renten wegen Todes.
Der Wegfall der Rentenversicherungspflicht für Bezieher
von Arbeitslosengeld II ist systemgerecht. Die Leistungen
eines Fürsorgesystems dienen dazu, akute Hilfebedürftig-
keit

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.885 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/3030, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 181.669–191.554 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.15) +D1D2D3 · Prüfwert 1586ad4ac5656339….

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