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Artikel 1 · BT-Drs. 17/3022 · S. 11

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Anpassung der Inhaltsübersicht.
Zu Nummer 2
Nummer 2a dient der Schaffung einer Ermächtigungsgrund-
lage für die Umsetzung von Artikel 3 Absatz 3 und
Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäi-
schen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006
(ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 18), mit der erstmals eine
begrenzte Gültigkeit von Führerscheinen festgelegt wird.
Nummer 2b beinhaltet eine redaktionelle Anpassung.
Zu Nummer 3
Durch die Ergänzung von § 2a wird die im Rahmen des
„Begleiteten Fahrens ab 17“ erteilte Fahrerlaubnis den all-
gemeinen Regelungen über die Fahrerlaubnis auf Probe
unterstellt.
Zu Buchstabe a
Insbesondere führt der Widerruf der Fahrerlaubnis nach
dem neuen § 6e Absatz 2 zu der Anordnung eines Aufbau-
seminars nach § 2a Absatz 2 Nummer 1 durch die Fahr-
erlaubnisbehörde. Gleichzeitig führt diese Anordnung nach
Absatz 2a zu einer Verlängerung der Probezeit.
Zu Buchstabe b
Im Falle des Widerrufs nach § 6e Absatz 2 darf durch die
Ergänzung des § 2a Absatz 5 eine neue Fahrerlaubnis nur
erteilt werden, wenn der Antragsteller die Teilnahme an
dem angeordneten Aufbauseminar nachweist.
Zu Nummer 4
Durch die Ergänzung wird erreicht, dass auch Personen an
einem Aufbauseminar teilnehmen können, die einem rechts-
kräftig angeordneten Fahrverbot nach § 25 StVG unterlie-
gen.
Zu Nummer 5
Durch die Einfügung des Begriffs Fahrerlaubnisbehörde
statt „anordnende Behörde“ wird klargestellt, dass Einzel-
seminare nicht nur bei behördlich angeordneten Aufbau-
seminaren gestattet werden können, sondern auch bei frei-
willigen Aufbauseminaren nach Absatz 3 Nummer 1.
Durch die Einfügung des neuen Absatzes 8a wird klarge-
stellt, dass auch Personen an einem Aufbauseminar teilneh-
men können, die nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind
od

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.480 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/3022, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 23.204–33.684 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert 01fb1c4a4ab30c47….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP