Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/3022 · S. 11
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 Anpassung der Inhaltsübersicht. Zu Nummer 2 Nummer 2a dient der Schaffung einer Ermächtigungsgrund- lage für die Umsetzung von Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäi- schen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 18), mit der erstmals eine begrenzte Gültigkeit von Führerscheinen festgelegt wird. Nummer 2b beinhaltet eine redaktionelle Anpassung. Zu Nummer 3 Durch die Ergänzung von § 2a wird die im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17“ erteilte Fahrerlaubnis den all- gemeinen Regelungen über die Fahrerlaubnis auf Probe unterstellt. Zu Buchstabe a Insbesondere führt der Widerruf der Fahrerlaubnis nach dem neuen § 6e Absatz 2 zu der Anordnung eines Aufbau- seminars nach § 2a Absatz 2 Nummer 1 durch die Fahr- erlaubnisbehörde. Gleichzeitig führt diese Anordnung nach Absatz 2a zu einer Verlängerung der Probezeit. Zu Buchstabe b Im Falle des Widerrufs nach § 6e Absatz 2 darf durch die Ergänzung des § 2a Absatz 5 eine neue Fahrerlaubnis nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die Teilnahme an dem angeordneten Aufbauseminar nachweist. Zu Nummer 4 Durch die Ergänzung wird erreicht, dass auch Personen an einem Aufbauseminar teilnehmen können, die einem rechts- kräftig angeordneten Fahrverbot nach § 25 StVG unterlie- gen. Zu Nummer 5 Durch die Einfügung des Begriffs Fahrerlaubnisbehörde statt „anordnende Behörde“ wird klargestellt, dass Einzel- seminare nicht nur bei behördlich angeordneten Aufbau- seminaren gestattet werden können, sondern auch bei frei- willigen Aufbauseminaren nach Absatz 3 Nummer 1. Durch die Einfügung des neuen Absatzes 8a wird klarge- stellt, dass auch Personen an einem Aufbauseminar teilneh- men können, die nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind od
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.480 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/3022, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 23.204–33.684 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert 01fb1c4a4ab30c47….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP