Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/2764 · S. 21
Zu Artikel 2 (Änderung des Einführungsgesetzes
Zu Artikel 2 (Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche) Zu Nummer 1 (Änderung des Artikels 46b) Die Neufassung von Artikel 46b Absatz 3 und 4 EGBGB-E dient der Umsetzung von Artikel 12 Absatz 2 der Richtlinie. Die Formulierung lehnt sich dabei eng an den Wortlaut der Richtlinie an. Gleichzeitig wird dem Umstand Rechnung ge- tragen, dass die Richtlinie auch in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gelten soll und insoweit mit einer Übernahme der Richtlinie bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes zu rechnen ist. Die Regelungen in Artikel 12 Absatz 2 der Richtlinie zum anwendbaren Recht sind abschließend, wie sich aus dem Er- wägungsgrund Nummer 3 ergibt. Abweichende innerstaat- liche Regelungen – auch zugunsten des Verbrauchers – sind nicht zulässig. Im Zuge der Umsetzung des Artikels 12 Absatz 2 der Richtlinie ist daher die bisherige Einbeziehung von Teilzeit-Wohnrechteverträgen in Artikel 46b Absatz 1 EGBGB aufzuheben. Zu diesem Zweck wird der bisherige Artikel 46b Absatz 4 EGBGB ohne Auflistung der Time- share-Richtlinie in den neuen Artikel 46b Absatz 3 EGBGB-E übernommen. Artikel 12 Absatz 2 der Richtlinie enthält eine Regelung zum anwendbaren Recht, die sicherstellen soll, dass im Falle der Anwendung drittstaatlichen Rechts auf einen Vertrag im Sin- ne des Artikels 2 Absatz 1 Buchstaben a bis d der Richtlinie diejenigen Verbraucherschutzstandards zum Zuge kommen, die in Umsetzung der Richtlinie im Staat des angerufenen Gerichts ergangen sind. Zum einen soll dies – wie bisher – der Fall sein, wenn die betroffene Immobilie in einem Mit- gliedstaat liegt. Zum anderen liegt eine enge Verbindung, welche die Anwendung des umgesetzten Richtlinienrechts rechtfertigt, dann vor, wenn der Unternehmer in einem Mit- gliedstaat
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.204 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 17/2764 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 17/2764, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 86.268–95.472 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3D4 · Prüfwert 8e0e2daa3b3234b9….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP