Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/2413 · S. 18
Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches
Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (§ 13) Folgeänderung zur Einführung einer Wahlmöglichkeit für Versicherte in § 129 Absatz 1 Satz 5. Im Rahmen der Versor- gung mit Arzneimitteln ist die Kostenerstattung künftig auch im Einzelfall möglich. Versicherte können unter den Voraus- setzungen des § 129 Absatz 1 ein anderes Arzneimittel wäh- len, als dasjenige, für das ihre Krankenkasse eine Vereinba- rung nach § 130a Absatz 8 geschlossen hat. Nach Satz 9 besteht ein Anspruch auf Erstattung höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sach- leistung zu tragen hätte. Danach besteht kein Anspruch auf die Erstattung von Mehrkosten, die der Krankenkasse gegen- über einem Arzneimittel entstehen, für das diese einen Ab- schlag nach § 130a Absatz 8 vereinbart hat. In der Satzung ist deshalb für den Fall der Kostenerstattung nach § 129 Absatz 1 Satz 5 die Berücksichtigung der Mehrkosten zu regeln. Dies steht einem gegebenenfalls vertraglich vereinbarten Still- schweigen über die Höhe der Rabatte nicht entgegen. Die Satzung hat zu regeln, in welcher Form die Mehrkosten zu berücksichtigen sind. Dabei soll eine pauschalierte Berück- sichtigung erfolgen. Führt die Wahl des Versicherten nicht zu Mehrkosten, darf die Krankenkasse keine Abschläge für Mehrkosten bei der Kostenerstattung an den Versicherten vornehmen. Zu Nummer 2 (§ 31) Zu Buchstabe a Folgeänderung zur Neuregelung des § 130b. Die Erstat- tungsbeträge für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, die nicht festbetragsfähig sind, werden in einem Vertrag zwi- schen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und dem pharmazeutischen Unternehmer vereinbart. Zu Buchstabe b Die Verweisung auf § 213 wird aufgehoben, da die Vorschrift durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerb
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 95.292 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/2413, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 80.817–176.109 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.34) +D1D2D3 · Prüfwert 236e7efc2e45f62a….
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