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Artikel 1 · BT-Drs. 17/2413 · S. 18

Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches

Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (§ 13)
Folgeänderung zur Einführung einer Wahlmöglichkeit für
Versicherte in § 129 Absatz 1 Satz 5. Im Rahmen der Versor-
gung mit Arzneimitteln ist die Kostenerstattung künftig auch
im Einzelfall möglich. Versicherte können unter den Voraus-
setzungen des § 129 Absatz 1 ein anderes Arzneimittel wäh-
len, als dasjenige, für das ihre Krankenkasse eine Vereinba-
rung nach § 130a Absatz 8 geschlossen hat. Nach Satz 9
besteht ein Anspruch auf Erstattung höchstens in Höhe der
Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sach-
leistung zu tragen hätte. Danach besteht kein Anspruch auf
die Erstattung von Mehrkosten, die der Krankenkasse gegen-
über einem Arzneimittel entstehen, für das diese einen Ab-
schlag nach § 130a Absatz 8 vereinbart hat. In der Satzung ist
deshalb für den Fall der Kostenerstattung nach § 129 Absatz 1
Satz 5 die Berücksichtigung der Mehrkosten zu regeln. Dies
steht einem gegebenenfalls vertraglich vereinbarten Still-
schweigen über die Höhe der Rabatte nicht entgegen. Die
Satzung hat zu regeln, in welcher Form die Mehrkosten zu
berücksichtigen sind. Dabei soll eine pauschalierte Berück-
sichtigung erfolgen. Führt die Wahl des Versicherten nicht zu
Mehrkosten, darf die Krankenkasse keine Abschläge für
Mehrkosten bei der Kostenerstattung an den Versicherten
vornehmen.
Zu Nummer 2 (§ 31)
Zu Buchstabe a
Folgeänderung zur Neuregelung des § 130b. Die Erstat-
tungsbeträge für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, die
nicht festbetragsfähig sind, werden in einem Vertrag zwi-
schen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und
dem pharmazeutischen Unternehmer vereinbart.
Zu Buchstabe b
Die Verweisung auf § 213 wird aufgehoben, da die Vorschrift
durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerb

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 95.292 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/2413, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 80.817–176.109 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.34) +D1D2D3 · Prüfwert 236e7efc2e45f62a….

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