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Artikel 4 · BT-Drs. 17/1899 · S. 11

Zu Artikel 4 (Änderung des Verdienststatistik-

Zu Artikel 4 (Änderung des Verdienststatistik-
gesetzes)
Die Erfahrungen im Bereich der Verdienststatistiken zeigen,
dass nur ca. 20 bis 25 Prozent der Auskunftspflichtigen die
Möglichkeiten der automatisierten, IT-gestützten Sammlung
und Meldung von statistischen Angaben (eSTATISTIK.core)
nutzen. In Anspruch genommen wird dieses Verfahren ins-
besondere von größeren Erhebungseinheiten. Der überwie-
gende Teil der Auskunftspflichtigen meldet die Daten dage-
gen mit einem manuell auszufüllenden Internetformular oder
nach wie vor mittels Papierfragebogen. Für diese Betriebe
kann eine Unterstichprobe eine Entlastung gegenüber der
bislang geltenden Regelung bedeuten, nach der Angaben für
alle Beschäftigten vorgesehen sind.
Durch die neue Regelung wird eine solche Unterstichprobe
eingeführt. Die Meldungen für die Beschäftigten der Erhe-
bungseinheiten müssen danach mindestens dem Umfang
dieser Unterstichprobe entsprechen, die anhand von metho-
dischen Vorgaben der statistischen Ämter gezogen wird. Den
Auskunftspflichtigen bleibt es jedoch freigestellt, die Anga-
ben für alle Beschäftigten zu übermitteln, wenn dies, insbe-
sondere bei der Nutzung von eSTATISTIK.core, am ein-
fachsten für sie ist. Je nach den technischen Gegebenheiten
können die Auskunftspflichtigen damit den Meldeumfang
selbst wählen, der sie am wenigsten belastet. Sofern ein Aus-
kunftspflichtiger Daten für alle Beschäftigten liefert, wird es
dem zuständigen statistischen Amt des Landes gestattet,
basierend auf dem im Vorfeld festgelegten Stichprobenplan,
eine Unterstichprobe zu ziehen. Im Ergebnis kann auf die-
sem Weg die Belastung für die Auskunftspflichtigen mini-
miert, den begrenzten Personalkapazitäten der statistischen
Ämter der Länder Rechnung getragen und die Qualität der
Ergebnisse gesichert werde

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.803 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/1899, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 40.791–42.594 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.33) +D1D2D3 · Prüfwert 67bde0b8fb139982….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP