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Artikel 11 · BT-Drs. 17/1878 · S. 52

Zu Artikel 11 (Änderung des Bundesbeamten-

Zu Artikel 11 (Änderung des Bundesbeamten-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 53 Absatz 4 – neu – bis 6 – neu)
Zu Absatz 4
Absatz 4 überträgt das Modell der flexiblen Arbeitszeitrege-
lung nach dem FALTER-Arbeitszeitmodell aus der Tarifeini-
gung vom 27. Februar 2010 für die Beschäftigten des öffent-
lichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern
systemgerecht in das Beamtenrecht. Das Modell dient der
Anpassung der Personalstrukturen im Bund an die demogra-
fisch bedingten Entwicklungen.
Älteren Beamtinnen und Beamten wird dadurch ein gleiten-
der Übergang in den Ruhestand bei gleichzeitig längerer
Teilhabe am Berufsleben ermöglicht. Das neue Modell ver-
längert die aktive Dienstzeit über die individuelle Regel-
altersgrenze oder die besondere Altersgrenze nach § 51 Ab-
satz 1 bis 3 hinaus um höchstens zwei Jahre und sieht somit
höchstens für die letzten vier Berufsjahre vor dem tatsäch-
lichen Eintritt in den Ruhestand eine eigene Form der Teil-
zeitbeschäftigung vor. Eine kürzere Dauer des Modells ist
möglich, die Zeiträume vor und nach der Verlängerung
müssen gleich lang sein. Da das freiwillige Weiterarbeiten
über die Altersgrenze hinaus gefördert werden soll, können
die Zeiten der Freistellung von der Arbeit nicht nach § 9
Absatz 2 der Arbeitszeitverordnung in Form des sogenann-
ten Blockmodells zusammengefasst und an das Ende der
Teilzeitbeschäftigung gelegt werden. Damit der Zeitraum
von maximal vier Jahren erreicht wird, beginnt die Teilzeit-
beschäftigung höchstens zwei Jahre vor dem Monat, ab dem
der Ruhestand nach der jeweils geltenden Altersgrenze ein-
treten würde. Die Bewilligung setzt ein dienstliches Inte-
resse voraus. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Teil-
zeitbeschäftigung nach diesem Modell ist befristet und muss
vor dem 1. Januar 2017 beginnen.
Zu 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.131 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/1878, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 101.676–107.807 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.12) +D1D2D3 · Prüfwert b5638265a711cdd4….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP