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Artikel 3 · BT-Drs. 17/1684 · S. 13

Zu Artikel 3 (Änderung des Siebten Buches

Zu Artikel 3 (Änderung des Siebten Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung. Die
See-Berufsgenossenschaft ist zum 1. Januar 2010 mit der
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen fusioniert.
Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zu
Nummer 19 (Einfügung des § 225 des Siebten Buches So-
zialgesetzbuch).
Zu Nummer 2
Es handelt sich um die Beseitigung eines Redaktionsverse-
hens. Das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpoliti-
schen Instrumente vom 21. Dezember 2008 hat das Kon-
strukt des „beauftragten Dritten“ im bisherigen Sinne aus
dem Arbeitsförderungsrecht entfernt. Bisher einzeln gere-
gelte Instrumente, um die Eingliederung Arbeitsloser in den
Arbeitsmarkt zu fördern, sind in den Maßnahmen zur Akti-
vierung und beruflichen Eingliederung aufgegangen. Maß-
nahmeträger werden durch die Bundesagentur für Arbeit im
Rahmen des Vergaberechts beauftragt und vertraglich ver-
pflichtet, dem Unfallversicherungsschutz der zugewiesenen
Teilnehmer sicherzustellen.
Zu Nummer 3
Folgeänderung zu der bereits bestehenden Versicherungs-
pflicht für Lebenspartner von landwirtschaftlichen Unter-
nehmern in der Vorschrift über die Versicherungsbefreiung.
Zu Nummer 4
Folgeänderung zu der bereits bestehenden Gleichstellung
beim Versicherungsschutz zwischen mitarbeitenden Ehegat-
ten und Lebenspartnern in der Vorschrift über die freiwillige
Versicherung.
Zu Nummer 5
Mit der Änderung wird einem Anliegen des Petitionsaus-
schusses des Deutschen Bundestages gefolgt. Die Unfallver-
sicherungsträger sind künftig verpflichtet, in ihrer Satzung
eine Regelung zur Verletztengeldberechung bei nichtkonti-
nuierlicher Arbeitsverrichtung vorzusehen. Von der bisheri-
gen optionalen Ermächtigung hat nur ein Teil d

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.068 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/1684, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 36.674–51.742 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.33) +D1D2D3 · Prüfwert 5cd658d14459e39d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP