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Artikel 1 · BT-Drs. 17/1704 · S. 9

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1 (Überschrift)
Da der Anwendungsbereich des Gesetzes nunmehr auch die
Durchführung gemeinschaftlicher Vorschriften für Robben-
erzeugnisse umfasst, ist die Überschrift entsprechend anzu-
passen.
Zu Nummer 2 (§ 1)
Zweck des § 1 ist es, die Einhaltung der gemeinschaftlichen
Vorschriften durch staatliche Überwachung zu gewährleis-
ten. Dabei führen die Bundesländer das Gesetz als eigene
Angelegenheit aus.
Aufgrund der Erweiterung des Anwendungsbereichs des Ge-
setzes regelt § 1 nun auch die Durchführung der für die Rob-
benerzeugnisse geltenden Verbote und Beschränkungen
nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1007/
2009. In Absatz 2 erfolgt eine Klarstellung.
Zu Nummer 3 (§ 2)
Die Änderungen sind Folge der Erweiterung des Anwen-
dungsbereichs. Nach § 2 Absatz 1 können sowohl die
Bundesanstalt als auch die nach Landesrecht zuständigen
Behörden im Rahmen ihrer jeweiligen Durchführungszu-
ständigkeiten nach § 1 nunmehr auch die erforderlichen
Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhü-
tung künftiger Verstöße gegen Artikel 3 Absatz 1 der Verord-
nung (EG) Nr. 1007/2009, auch in Verbindung mit im Rah-
men des Artikels 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1007/
2009 erlassenen Rechtsakten, treffen, insbesondere die in
Absatz 1 Satz 2 genannten Maßnahmen. So hat beispielswei-
se die Bundesanstalt die Befugnis, Robbenerzeugnisse, bei
denen zum Zeitpunkt oder am Ort der Einfuhr die Bedingun-
gen für das Inverkehrbringen dieser Erzeugnisse nicht erfüllt
sind, zu beschlagnahmen oder anzuordnen, dass diese an den
Ort der Herkunft zurückzubringen oder zu vernichten sind.
Kein Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG)
Drucksache 17/1704 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Nr. 1007/2009 liegt vor, wenn die Voraussetzungen 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.810 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/1704, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.681–28.491 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.18) +D1D2D3 · Prüfwert 55a008989c06041d….

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