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Artikel 7 · BT-Drs. 20/4685 · S. 133

Zu Artikel 7 (Änderung der Innovationsausschreibungsverordnung)

Zu Artikel 7 (Änderung der Innovationsausschreibungsverordnung)
Zu Nummer 1
§ 3 Absätze 3 bis 5 InnAusV werden ersatzlos gestrichen. Absatz 3 war bereits zuvor weggefallen. Die Strei-
chung von Absatz 4 und 5 ist eine Folgeänderung zur Umstellung der Innovationsausschreibungen von einer fixen
auf eine gleitende Marktprämie durch Artikel 16 des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten
Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20. Juli 2022 (BGBl. I
S. 1237). Die bisherige Bestimmung in Absatz 4 bezog sich auf eine Besonderheit, die bei einer Förderung im
Rahmen einer fixen Marktprämie zu beachten war. Im Rahmen von Sanktionen nach § 52 Absatz 2 EEG 2021
z. B. aufgrund von Missachtung technischer Vorgaben nach § 9 EEG 2021 hätte die unveränderte Anwendung
des § 52 Absatz 2 EEG 2021 einer Reduzierung der Förderung auf den Marktpreis keinen Sinn ergeben. Stattdes-
sen sollte die fixe Prämie auf null sinken. Mit der Neufassung des § 52 EEG 2023 ist der inhaltlich überkommene
Verweis in Absatz 4 zudem auch fehlerhaft. Der bisherige Absatz stellte klar, dass im Rahmen der Bestimmungen
des EEG zur Stromkennzeichnung und zum Doppelvermarktungsverbot in den §§ 78 und 80 EEG anstelle des
Anspruchs nach § 19 Absatz 1 EEG der Anspruch auf eine fixe Marktprämie nach der InnAusV tritt. Diese ab-
weichende Bestimmung im Rahmen der Innovationsausschreibungen ist durch die Umstellung der Förderung auf
eine Marktprämie nach § 19 Absatz 1 EEG ebenfalls obsolet geworden.

Zu Nummer 2
§ 5 InnAusV wird als Folgeänderung der Umstellung der Innovationsausschreibungen von einer fixen auf eine
gleitende Marktprämie durch Artikel 16 des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der
erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stroms

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.703 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/4685, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 537.961–541.664 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1f931b4ffe1fc567….

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