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Artikel 6 · BT-Drs. 20/4685 · S. 130

Zu Artikel 6 (Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes)

Zu Artikel 6 (Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes)
Zu Nummer 1
Bei der Streichung von § 19 Absatz 2 EEG 2023 handelt es sich um eine Folgeänderung zur Aufhebung des § 18
der Stromnetzentgeltverordnung.

Zu Nummer 2
Mit dem neuen § 28a Absatz 6 EEG 2023 wird für Solaranlagen des ersten Segments ab dem Jahr 2024 ein
Mechanismus eingeführt, mit Hilfe dessen die Bundesnetzagentur die auszuschreibende Menge im Fall drohender
Unterzeichnungen so begrenzt, dass in einer bevorstehenden Ausschreibungsrunde dennoch ausreichender Wett-
bewerb zu erwarten ist. Diese Änderung ist im Zuge der Gespräche mit der Europäischen Kommission zur bei-
hilferechtlichen Genehmigung des EEG 2023 (Verfahren SA.102084 „EEG 2023“) notwendig geworden. Rand-
ziffer 49 Buchstabe c) der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL)
der Europäischen Kommission (C(2022) 481 final; ABl. C 80/1 vom 18.2.2022, S. 1-89) sieht für „Ausschreibun-
gen, bei denen das Ausschreibungsvolumen während der Durchführung einer Beihilferegelung nicht erreicht
wurde“ eine entsprechende Korrektur der Ausgestaltung der Ausschreibungen vor, um „so bald wie möglich einen
wirksamen Wettbewerb wiederherzustellen“. Ziel dieser Regelung in den Beihilfeleitlinien ist es, die beihilfe-
rechtliche Angemessenheit der durch die Ausschreibungen ermittelten Förderhöhen sicherzustellen. Nachdem die
Ausschreibungsrunden für Solaranlagen des ersten Segments bereits im Juni 2022 und zuletzt auch im November
2022 – trotz bereits gegenüber den ursprünglich im EEG 2021 vorgesehenen Ausschreibungsmengen begrenzten
Ausschreibungsvolumen – unterzeichnet waren und die Ausschreibungsvolumen nach § 28a EEG 2023 ab dem
Jahr 2023 noch einmal deutlich angehoben werden, kann nach Einschätzung der Kommission di

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.594 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/4685, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 520.367–537.961 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1f931b4ffe1fc567….

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