Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 20/4685 · S. 122
Zu Artikel 2 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes) Zu Nummer 1 Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen. Zu Nummer 2 Ein Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. September war, dass ein Teil der „abgeschöpften Strommarkt- Zufallseinnahmen“ dafür genutzt werden soll, den für das Jahr 2023 insbesondere infolge erhöhter Redispatch- kosten prognostizierten Anstieg der Übertragungsnetzentgelte zu dämpfen. Die Übertragungsnetzentgelte sollen für das Jahr 2023 auf dem Niveau des Jahres 2022 stabilisiert werden. Dafür benötigen die Übertragungsnetzbe- treiber mit Regelzonenverantwortung nach ihrer Plankostenprognose einen Zuschuss in Höhe von 12,84 Milliar- den Euro. Auch die Verordnung (EU) 2022/1854 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise nennt in Artikel 10 Absatz 4 Buchstabe b eine Entlastung der Stromendkunden „in Form proportionaler Senkungen der Netztarife“ als eine mögliche Maßnahme, um die „Überschusserlöse, die sich aus der Anwendung der Obergrenze für Markterlöse ergeben“ zu nutzen, „um die Auswirkungen der hohen Strompreise auf […] Kunden abzumil- dern“. Zur gesetzlichen Verankerung des Zuschusses zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten im Ka- lenderjahr 2023 wird u. a. ein neuer § 24b in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen. Absatz 1 regelt, dass ein Zuschuss in Höhe von 12,84 Milliarden Euro zur anteiligen Finanzierung der Übertra- gungsnetzkosten des Kalenderjahres 2023 geleistet wird und dafür Mittel aus dem Bankkonto nach § 26 Absatz 1 Satz 1 StromPBG verwendet werden. Die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung werden be- rechtigt im Zeitraum vom 15. Februar 2023 bis zum 15. Februar 2024 von diesem Bankkonto djeweils zum fünf- zehnten eines Kalendermonats den für sie berechneten Anteil des Z
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 22.202 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/4685, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 480.246–502.448 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1f931b4ffe1fc567….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP