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Artikel 2 · BT-Drs. 20/4328 · S. 20

Zu Artikel 2 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes)
Zu Nummer 1
Die Änderung der Bezeichnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz basiert auf dem Orga-
nisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176).

Zu Nummer 2
Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung, um den energiewirtschaftlichen Begriff exakter zu benennen
und der regulatorischen Praxis Rechnung zu tragen.

Zu Nummer 3
Hiermit wird eine Verpflichtung eingeführt, dass die Füllstände auf Verlangen der Bundesnetzagentur auch nut-
zerscharf dargestellt werden müssen. Dies soll nur in begründeten Fällen der Gefahr der Nichterfüllung von Füll-
standsvorgaben erfolgen.

Zu Nummer 4
Die Ergänzung des §35h Absatz 5 dient der Klarstellung, dass Unternehmer im Sinne des Bundesberggesetzes
unbeschadet der Regelungen des § 35h des Energiewirtschaftsgesetzes bei Zuständen oder Ereignissen im Betrieb,
die eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit Beschäftigter oder Dritter herbeizuführen geeignet sind
oder herbeigeführt haben, die zur Abwehr der Gefahr oder zur Rettung von Verunglückten geeigneten Maßnah-
men zu treffen haben.

Zu Nummer 5
Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung des Gewollten.

Zu Nummer 6
Die Änderung der Bezeichnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz basiert auf dem Orga-
nisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176).
Nach § 112b hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bis zum 31. Dezember 2022 ein Konzept
zur Wasserstoffnetzentwicklung vorzulegen. Diese Frist wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
Bei Festlegung dieser Frist in 2021 gingen alle Seiten davon aus, dass das maßgebliche Gas- und Wasserstoffbin-
nenmarktpaket der EU-KOM bis dahin verabschiedet sein würde.

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.219 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/4328, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 64.097–66.316 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 8a22ecea14c8c3d8….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP