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Artikel 1 · BT-Drs. 20/4328 · S. 13

Zu Artikel 1 (Änderung des Energiesicherungsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Energiesicherungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Aus Gründen der Rechtsklarheit wird die Überschrift um das Wort „Verordnungsermächtigung“ ergänzt.

Zu Buchstabe b
Dies ist eine Folgeänderung des Wegfalls von § 13 des Energiesicherungsgesetzes.

Zu Buchstabe c
Dies ist eine Folgeänderung der Einführung des neuen § 23a des Energiesicherungsgesetzes.

Zu Nummer 2
Neben den Markgebietsverantwortlichen benötigen auch die relevanten Stromnetzbetreiber die nach § 10 Ab-
satz 1 Satz 1 und 2 erlangten Daten, und zwar auch zur Vorbereitung auf eine eventuelle Notfallsituation.

Zu Nummer 3
§ 11 des Energiesicherungsgesetzes wird an die Fortentwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesverfas-
sungsgerichts angepasst.

Zu Buchstabe a
Aus Gründen der Rechtsklarheit wird die Überschrift um das Wort „Verordnungsermächtigung“ ergänzt.

Zu Buchstabe b
Absatz 1
Absatz 1 hält ausdrücklich fest, dass Enteignungen weiterhin zulässig sind und konkretisiert das „Ob“ des Vor-
liegens. Zugleich wird die materielle Tatbestandsvoraussetzung für die Enteignung geregelt. Danach kann das
Eigentum an Erdöl und Erdölerzeugnissen, von sonstigen festen, flüssigen und gasförmigen Energieträgern, von
elektrischer Energie und sonstigen Energien (Güter) oder sonstigen Produktionsmitteln auch zugunsten eines Drit-
ten entzogen werden, wenn dies zur Sicherung der Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie erforderlich
ist.
Erdöl und Erdölerzeugnissen, von sonstigen festen, flüssigen und gasförmigen Energieträgern, von elektrischer
Energie und sonstigen Energien (Güter) sind bereits in § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Energiesicherungsge-
setzes definiert. § 1 Absatz 2 stellt zudem für Güter klar, dass die dort genannten Energieträger oder Energien
auch dann den Maßnahmen 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 30.590 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/4328, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 33.507–64.097 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 8a22ecea14c8c3d8….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP