Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 20/4300 · S. 13
Zu Artikel 1 (Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes) Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine formale Änderung. Zu Nummer 2 Die Ergänzung in § 4 Absatz 2 erfolgt, damit die schrittweise Reduzierung der Stromerzeugung aus Steinkohle in dem begonnenen Pfad und mit den im KVBG normierten Mechanismen (Ausschreibungen und gesetzliche Re- duzierung) ohne Verfahrensänderungen und auch ohne Verzögerung fortgesetzt werden kann. Zu Nummer 3 Durch die Änderung wird klargestellt, dass für eine Stilllegungsanzeige nach Absatz 3 keine eigenständige Sys- temrelevanzprüfung durchzuführen ist. Im Rahmen der nach KVBG erfolgenden Stilllegungen ist es sinnvoll, diese immer im Rahmen der jeweils aktuellsten Systemanalysen auf ihre Systemrelevanz hin zu überprüfen. Zu Nummer 4 Zu Buchstabe a § 45 Absatz 1 beinhaltet die Zeitpunkte und Dauer für die Auszahlung der Entschädigung nach § 44 Absatz 1. Für die Zweckgesellschaften nach § 44 Absatz 2 ändern sich diese nicht. Es erfolgt lediglich eine redaktionelle Än- derung, da für die RWE Power AG im neuen Absatz 1a angepasste Vorgaben gemacht werden. Zu Buchstabe c Es handelt sich hierbei um eine redaktionelle Änderung in Folge der Ergänzung von Absatz 1a. Zu Nummer 5 Das KVGB beinhaltet verschiedene Vorgaben, die auf die Sicherstellung der Versorgungssicherheit zielen. Dies ist beispielsweise bei der regelmäßigen Überprüfung der Maßnahmen nach § 54 relevant, aber auch bei der Über- prüfung der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Preisgünstigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems nach § 55. Die Entwicklungen der vergangenen Monate auf dem Gasmarkt haben auch Auswirkungen auf die Stromerzeugung Drucksache 20/4300 – 14 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode durch Braunkohle: Um Gas für die Stromerzeugung zu sparen, wird der Stilllegungszeit
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.431 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 20/4300, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 33.753–42.184 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.10) +D1D2D3 · Prüfwert 762e1c2be85814f7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP