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Artikel 1 · BT-Drs. 20/4300 · S. 13

Zu Artikel 1 (Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine formale Änderung.
Zu Nummer 2
Die Ergänzung in § 4 Absatz 2 erfolgt, damit die schrittweise Reduzierung der Stromerzeugung aus Steinkohle in
dem begonnenen Pfad und mit den im KVBG normierten Mechanismen (Ausschreibungen und gesetzliche Re-
duzierung) ohne Verfahrensänderungen und auch ohne Verzögerung fortgesetzt werden kann.
Zu Nummer 3
Durch die Änderung wird klargestellt, dass für eine Stilllegungsanzeige nach Absatz 3 keine eigenständige Sys-
temrelevanzprüfung durchzuführen ist. Im Rahmen der nach KVBG erfolgenden Stilllegungen ist es sinnvoll,
diese immer im Rahmen der jeweils aktuellsten Systemanalysen auf ihre Systemrelevanz hin zu überprüfen.
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
§ 45 Absatz 1 beinhaltet die Zeitpunkte und Dauer für die Auszahlung der Entschädigung nach § 44 Absatz 1. Für
die Zweckgesellschaften nach § 44 Absatz 2 ändern sich diese nicht. Es erfolgt lediglich eine redaktionelle Än-
derung, da für die RWE Power AG im neuen Absatz 1a angepasste Vorgaben gemacht werden.
Zu Buchstabe c
Es handelt sich hierbei um eine redaktionelle Änderung in Folge der Ergänzung von Absatz 1a.
Zu Nummer 5
Das KVGB beinhaltet verschiedene Vorgaben, die auf die Sicherstellung der Versorgungssicherheit zielen. Dies
ist beispielsweise bei der regelmäßigen Überprüfung der Maßnahmen nach § 54 relevant, aber auch bei der Über-
prüfung der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Preisgünstigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems nach § 55. Die
Entwicklungen der vergangenen Monate auf dem Gasmarkt haben auch Auswirkungen auf die Stromerzeugung
Drucksache 20/4300 – 14 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
durch Braunkohle: Um Gas für die Stromerzeugung zu sparen, wird der Stilllegungszeit

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.431 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/4300, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 33.753–42.184 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.10) +D1D2D3 · Prüfwert 762e1c2be85814f7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP