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Artikel 8 · BT-Drs. 20/4326 · S. 79

Zu Artikel 8 (Änderung des Wertpapierinstitutsgesetzes)

Zu Artikel 8 (Änderung des Wertpapierinstitutsgesetzes)
Zu Nummer 1
Die Änderung der Inhaltsübersicht ist eine Folgeanpassung zum neuen § 2a.

Zu Nummer 2
Zur Begründung wird auf Abschnitt II (Wesentlicher Inhalt des Entwurfs) Nummer 11 im Allgemeinen Teil der
Begründung und auf die Begründung zu Artikel 5 Nummer 2 Absätze 2 bis 8 verwiesen. Die Vorschrift wurde
bei den Begriffsdefinitionen eingefügt, um ihr Allgemeingültigkeit für sämtliche Zuverlässigkeitsbeurteilungen
nach dem Wertpapierinstitutsgesetz zu verleihen.

Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zum Zwecke der Durchsetzung von Sanktionen kann die Bestellung von Stimmrechtstreuhändern erforderlich
werden, die die Stimmrechte einer sanktionierten Person wahrnehmen. Durch die Ergänzung in § 12 Absatz 1
Satz 1 werden auch gerichtlich bestellte Stimmrechtstreuhänder nach § 27 Absatz 2 KWG der
Verschwiegenheitspflicht unterworfen. Im Rahmen ihres Mandats gelangen sie in der Regel ebenso an
vertrauenswürdige Informationen wie der bereits im Gesetz genannte Personenkreis.

Doppelbuchstabe bb
Durch den neuen Satz 2 wird die Verschwiegenheitspflicht für Sonderbeauftragte und Stimmrechtstreuhänder
zeitlich vorverlagert. Bereits im Rahmen der Anbahnung eines Mandatsverhältnisses werden teilweise sensible
Informationen über das Institut und die Sondersituation, in der sich das Institut in diesen Fällen befindet,
ausgetauscht. Dieser Informationsaustausch ermöglicht es dem Kandidaten zu prüfen, ob er hinreichend geeignet
ist, genügend zeitliche Kapazitäten besitzt und auch sonst keine Ablehnungsgründe z. B. wegen möglicher
Drucksache 20/4326                                  – 80 –             Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode


Interessenkonflikte vorliegen. Das Schutzinteresse des Instituts an der Vertrau

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.939 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/4326, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 294.559–297.498 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 485413ac642a0bc7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP