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Artikel 20 · BT-Drs. 20/4326 · S. 83

Zu Artikel 20 (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes)

Zu Artikel 20 (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes)
Zu Nummer 1
Es erfolgt die Anpassung des § 35 Absatz 1 StVG an die mit dem SanktDG vorgenommene Aufgabenzuweisung
an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, um dem Kraftfahrt-Bundesamt zugleich die Aufgabe zur Beant-
wortung der von dieser Behörde gestellten Anfragen zuzuweisen.

Zu Nummer 2
Mit der Ergänzung wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit den nach dem Außenwirtschaftsgesetz zu-
ständigen Behörden und der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung durch das Kraftfahrt-Bundesamt die entspre-
chenden Auskünfte auch durch Abruf im automatisierten Verfahren übermittelt werden können.

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Herkunft

BT-Drs. 20/4326, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 310.049–310.710 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 485413ac642a0bc7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP