Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 20 · BT-Drs. 20/4326 · S. 83
Zu Artikel 20 (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes)
Zu Artikel 20 (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes) Zu Nummer 1 Es erfolgt die Anpassung des § 35 Absatz 1 StVG an die mit dem SanktDG vorgenommene Aufgabenzuweisung an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, um dem Kraftfahrt-Bundesamt zugleich die Aufgabe zur Beant- wortung der von dieser Behörde gestellten Anfragen zuzuweisen. Zu Nummer 2 Mit der Ergänzung wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit den nach dem Außenwirtschaftsgesetz zu- ständigen Behörden und der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung durch das Kraftfahrt-Bundesamt die entspre- chenden Auskünfte auch durch Abruf im automatisierten Verfahren übermittelt werden können.
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Herkunft
BT-Drs. 20/4326, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 310.049–310.710 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 485413ac642a0bc7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP