Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 20/3900 · S. 104
Zu Artikel 8 (Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 8 (Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Anpassung der Inhaltsübersicht an die Änderungen durch dieses Gesetz. Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 105 – Drucksache 20/3900 Zu Nummer 2 (§ 2) Es handelt sich um eine Regelung, die die gesetzliche Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürger- lichen Rechts nach § 705 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in der Fassung ab 1. Januar 2024 im Unfallversicherungsrecht nachvollzieht. Durch die Änderung wird der versicherte Personenkreis entsprechend angepasst. Zu Nummer 3 (§ 3) Es handelt sich um die Beseitigung eines Redaktionsversehens. Zu Nummer 4 (§ 6) Bei der Änderung handelt es sich um eine Regelung, die die gesetzliche Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 705 Absatz 2 BGB in der Fassung ab 1. Januar 2024 im Unfallversiche- rungsrecht nachvollzieht. Durch die Änderung wird der Anwendungsbereich der Vorschrift erweitert. Zu Nummer 5 (§ 44) Mit der Klarstellung wird der Perspektivwechsel vollzogen, der in den vergangenen Jahren stattgefunden hat: Dieser steht für den Wechsel vom staatlichen Fürsorgeprinzip hin zum Recht auf umfassende staatliche Teilhabe; das Recht auf Selbstbestimmung ist dabei von zentraler Bedeutung. Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich daher nun auch nach dem Wortlaut der Regelung an den vorhandenen Ressourcen der Versicherten sowie am Hilfebe- darf zum Ausgleich insoweit bestehender versicherungsfallbedingter Beeinträchtigungen. Eine Änderung des Leistungsumfangs ist damit nicht verbunden: Ziel der Pflegeleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, mit allen geeigneten Mitteln den Betroffenen ein möglichst eigenständiges Leben sowie ein
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.556 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/3900, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 370.446–379.002 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b28cb42c5399db0e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP