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Artikel 8 · BT-Drs. 20/3900 · S. 104

Zu Artikel 8 (Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 8 (Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Anpassung der Inhaltsübersicht an die Änderungen durch dieses Gesetz.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode               – 105 –                         Drucksache 20/3900


Zu Nummer 2 (§ 2)
Es handelt sich um eine Regelung, die die gesetzliche Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürger-
lichen Rechts nach § 705 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in der Fassung ab 1. Januar 2024 im
Unfallversicherungsrecht nachvollzieht. Durch die Änderung wird der versicherte Personenkreis entsprechend
angepasst.

Zu Nummer 3 (§ 3)
Es handelt sich um die Beseitigung eines Redaktionsversehens.

Zu Nummer 4 (§ 6)
Bei der Änderung handelt es sich um eine Regelung, die die gesetzliche Anerkennung der Rechtsfähigkeit der
Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 705 Absatz 2 BGB in der Fassung ab 1. Januar 2024 im Unfallversiche-
rungsrecht nachvollzieht. Durch die Änderung wird der Anwendungsbereich der Vorschrift erweitert.

Zu Nummer 5 (§ 44)
Mit der Klarstellung wird der Perspektivwechsel vollzogen, der in den vergangenen Jahren stattgefunden hat:
Dieser steht für den Wechsel vom staatlichen Fürsorgeprinzip hin zum Recht auf umfassende staatliche Teilhabe;
das Recht auf Selbstbestimmung ist dabei von zentraler Bedeutung. Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich daher
nun auch nach dem Wortlaut der Regelung an den vorhandenen Ressourcen der Versicherten sowie am Hilfebe-
darf zum Ausgleich insoweit bestehender versicherungsfallbedingter Beeinträchtigungen.
Eine Änderung des Leistungsumfangs ist damit nicht verbunden: Ziel der Pflegeleistungen in der gesetzlichen
Unfallversicherung ist es, mit allen geeigneten Mitteln den Betroffenen ein möglichst eigenständiges Leben sowie
ein

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.556 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/3900, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 370.446–379.002 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b28cb42c5399db0e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP