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Artikel 28 · BT-Drs. 20/3900 · S. 123

Zu Artikel 28 (Änderung der Datenerfassungs- und ‑übermittlungsverordnung)

Zu Artikel 28 (Änderung der Datenerfassungs- und ‑übermittlungsverordnung)
Zu Nummer 1 (§ 1)
Durch die Übernahme der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung in die Meldeverfahren wird der Geltungs-
bereich der DEÜV auf dieses Verfahren erweitert.

Zu Nummer 2 (§ 5)
Zu Buchstabe a
Durch die Übernahme der Versicherungsnummer aus dem elektronischen Meldeverfahren mit der Rentenversi-
cherung wird sichergestellt, dass die Übertragungsfehler durch eine händische Übernahme der Angaben weiter
minimiert werden.
Drucksache 20/3900                                  – 124 –             Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode



Zu Buchstabe b
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass diese Daten nicht erforderlich sind, so dass dieser Absatz gestrichen
werden kann.

Zu Nummer 3 (§ 12)
Folgeregelung zur Änderung in Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a (§ 28a Absatz 1 Satz 1).

Zu Nummer 4 (§ 16)
Mit der Regelung wird ein einheitlicher Standard für die Meldeverfahren nach der DEÜV ab 2025 festgelegt,
damit der Datenaustausch zwischen den am Meldeverfahren Beteiligten auf identischen Niveau stattfindet.

Zu Nummer 5 (§ 17)
Durch die Regelung wird erreicht, dass auch die Software der annehmenden Einzugsstellen der gleichen Quali-
tätskontrolle unterliegt wie die der meldenden Stellen. Damit soll erreicht werden, dass die Prozesse immer rei-
bungslos und zeitgerecht ineinandergreifen.

Zu Nummer 6 (§ 20)
Durch die Regelung wird erreicht, dass auch die Software der annehmenden Einzugsstellen der gleichen Quali-
tätskontrolle unterliegt wie die der meldenden Stellen. Damit soll erreicht werden, dass die Prozesse immer rei-
bungslos und zeitgerecht ineinandergreifen.

Zu Nummer 7 (§ 22)
Folgeregelung auf Grund der Integration der Melde- und Beitragsverfahren für die gemeinsamen Einrichtunge

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.912 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/3900, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 442.919–445.831 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b28cb42c5399db0e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP