Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 28 · BT-Drs. 20/3900 · S. 123
Zu Artikel 28 (Änderung der Datenerfassungs- und ‑übermittlungsverordnung)
Zu Artikel 28 (Änderung der Datenerfassungs- und ‑übermittlungsverordnung) Zu Nummer 1 (§ 1) Durch die Übernahme der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung in die Meldeverfahren wird der Geltungs- bereich der DEÜV auf dieses Verfahren erweitert. Zu Nummer 2 (§ 5) Zu Buchstabe a Durch die Übernahme der Versicherungsnummer aus dem elektronischen Meldeverfahren mit der Rentenversi- cherung wird sichergestellt, dass die Übertragungsfehler durch eine händische Übernahme der Angaben weiter minimiert werden. Drucksache 20/3900 – 124 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Zu Buchstabe b In der Praxis hat sich herausgestellt, dass diese Daten nicht erforderlich sind, so dass dieser Absatz gestrichen werden kann. Zu Nummer 3 (§ 12) Folgeregelung zur Änderung in Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a (§ 28a Absatz 1 Satz 1). Zu Nummer 4 (§ 16) Mit der Regelung wird ein einheitlicher Standard für die Meldeverfahren nach der DEÜV ab 2025 festgelegt, damit der Datenaustausch zwischen den am Meldeverfahren Beteiligten auf identischen Niveau stattfindet. Zu Nummer 5 (§ 17) Durch die Regelung wird erreicht, dass auch die Software der annehmenden Einzugsstellen der gleichen Quali- tätskontrolle unterliegt wie die der meldenden Stellen. Damit soll erreicht werden, dass die Prozesse immer rei- bungslos und zeitgerecht ineinandergreifen. Zu Nummer 6 (§ 20) Durch die Regelung wird erreicht, dass auch die Software der annehmenden Einzugsstellen der gleichen Quali- tätskontrolle unterliegt wie die der meldenden Stellen. Damit soll erreicht werden, dass die Prozesse immer rei- bungslos und zeitgerecht ineinandergreifen. Zu Nummer 7 (§ 22) Folgeregelung auf Grund der Integration der Melde- und Beitragsverfahren für die gemeinsamen Einrichtunge
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.912 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/3900, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 442.919–445.831 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b28cb42c5399db0e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP