Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 20/3876 · S. 44
Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Mit der Einfügung wird die Umsetzung der Ausgleichszahlungen der Krankenkassen, die nicht die vorgesehene Mindestausgabe zur Durchführung von Qualitätsverträgen erreichen, pandemiebedingt um ein Jahr verschoben. Die Auswirkungen der Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie haben erstens zu verminderten Fallzahlen bei den für Qualitätsverträge relevanten Leistungsbereichen geführt und zweitens die Möglichkeiten und Ressourcen ins- besondere seitens der Krankenhäuser zur Verhandlung und zum Abschluss neuer Qualitätsverträge gemindert. Dadurch ist das Erreichen des Mindestausgabevolumens der Krankenkassen zur Durchführung der Qualitätsver- träge im Jahr 2022 erheblich erschwert. Die Vorgabe in § 110a Absatz 3 Satz 1, dass Krankenkassen das vorgesehene Mindestausgabevolumen bereits ab dem Jahr 2022 erfüllen sollen, bleibt jedoch bestehen, um die Anreizwirkung zur Durchführung von Qualitäts- verträgen zu erhalten. Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Buchstabe a, mit der die Zahlungen der Krankenkassen an die Liqui- ditätsreserve des Gesundheitsfonds bei Unterschreitung des festgelegten Mindestbetrags für Qualitätsverträge pandemiebedingt verschoben werden. Durch die Verschiebung dieser Ausgleichszahlungen um ein Jahr ist auch die Überprüfung durch den GKV-SV, ob die Ausgaben der Krankenkassen den Mindestbetrag zur Durchführung der Qualitätsverträge erreichen, um ein Jahr zu verschieben. Zu Nummer 2 Aufgrund der nun in § 137l vorgesehenen Einführung von Vorgaben zur Ermittlung und Festlegung des Pflege- personalbedarfes in der unmittelbaren Patientenversorgung von Erwachsenen und Kindern auf bettenführenden, Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 45 –
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 82.325 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/3876, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 159.675–242.000 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert f69ba282c90c1eba….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP