Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 20/3873 · S. 105
Zu Artikel 4 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 4 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung des § 19 des Zweiten Buches. Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung des § 19 des Zweiten Buches. Zu Nummer 2 Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung des § 19 des Zweiten Buches. Drucksache 20/3873 – 106 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a Der beabsichtigte Wegfall des Anspruchs auf Übergangsgeld für Beziehende von Bürgergeld (bislang Arbeitslo- sengeld II) ist mangels Beitragszahlung zu den Trägern der Rentenversicherung während des Bezugs von Bürger- geld systemgerecht. Zudem liegen dem Bürgergeld keine beitragspflichtigen Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkom- men zugrunde, so dass es eines Entgeltersatzes in Form von Übergangsgeld nicht bedarf. Mit der Änderung wird zugleich eine Gleichbehandlung der Versicherten der Träger der Rentenversicherung mit den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung vollzogen. Für die Versicherten treten keine finanziellen Nachteile ein. Sie erhalten von den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende weiterhin Bürgergeld (vgl. Ausführungen zu § 25 des Zweiten Buches). Der Wegfall des Übergangsgeldanspruchs betrifft neben der Inanspruchnahme von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstigen Leistungen zur Teilhabe auch die Inanspruchnahme von Leistungen zur Prävention und Nachsorge. Er entfaltet in den beiden letztgenannten Fällen jedoch keine praktische Relevanz. Denn die Leis- tungen zur Prävention werden nur für Versicherte erbracht, die eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausüben, somit nicht für Beziehende von Bürgergeld. Zudem führte die Inanspruch
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.201 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 20/3873 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 20/3873, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 397.676–401.877 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 9039dc02120f8af4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP