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Artikel 7 · BT-Drs. 20/3707 · S. 63

Zu Artikel 7 (Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes)

Zu Artikel 7 (Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes)
Unter den Voraussetzungen des Artikels 36 der Verordnung (EU) 2018/1862 kann der Zollfahndungsdienst Per-
sonen und Sachen sowie bargeldlose Zahlungsmittel im Schengener Informationssystem (SIS 3.0) zur gezielten
oder verdeckten Kontrolle sowie zur Ermittlungsanfrage ausschreiben. Die Änderungen des Zollfahndungsdienst-
gesetzes (ZFdG) dienen der Durchführung dieser Verordnung. Hierbei war die sich unter anderem aus Artikel 4
der Verordnung (EU) 2018/1862 ergebende Systemarchitektur des SIS zu berücksichtigen, die das Zentralsystem
des SIS mit den nationalen Quellsystemen (N.SIS) verknüpft. Denn Ausschreibungen im SIS erfolgen durch die
Mitgliedstaaten ausschließlich über das jeweilige nationale Quellsystem; vgl. Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung
(EU) 2018/1862 sowie § 33a Absatz 3 BKAG-E. Auch Ausschreibungen des Zollfahndungsdienstes im SIS wer-
den daher über die Eingabe der jeweiligen Daten in den Fahndungsbestand des polizeilichen Informationssystems
(INPOL) vorgenommen. Für diesen Zwischenschritt der nationalen Ausschreibungsbefugnisse waren weitere Be-
fugnisregelungen zu schaffen, die dem Zollfahndungsdienst nationale Ausschreibungen unter den Voraussetzun-
gen der Verordnung (EU) 2018/1862 ermöglichen. Ausschreibungen des Zollfahndungsdienstes zur gezielten
Kontrolle in den nationalen Fahndungssystemen waren auch schon vor in Kraft treten der Verordnung (EU)
2018/1862 zu rein nationalen Zwecken möglich. Da mit der Verordnung (EU) 2018/1862 eine neue Befugnis zur
Ausschreibung zur Ermittlungsanfrage geschaffen wurde, war die hiermit korrespondierende nationale Ausschrei-
bungsbefugnis entsprechend im ZFdG zu ergänzen.
Zu Nummer 1
Die Inhaltsübersicht wird um die neu eingefügten §§ 14a und 33a ergänzt
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Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.709 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 20/3707, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 216.241–222.950 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert a71342c6de6ba185….

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