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Artikel 1 · BT-Drs. 20/3497 · S. 32

Zu Artikel 1 (Änderung des Energiesicherungsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Energiesicherungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Hierbei handelt es sich um eine Folgeänderung zur Aufhebung der §§ 27 und 28 sowie zur Einfügung von § 30a.

Zu Nummer 2
Zu den Buchstaben a und b
Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Änderung.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                – 33 –                          Drucksache 20/3497


Zu Buchstabe c
Mit der Einfügung einer neuen Nummer 6 und der damit verbundenen Streichung der Nummer 5 Buchstabe d
Doppelbuchstabe cc wird die Verordnungsermächtigung dahingehend erweitert, dass die Errichtung, der Betrieb
und die Änderung von Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung erfasst wird.

Zu Nummer 3
Eine spezialgesetzliche Regelung ist erforderlich, da andernfalls eine Vollstreckung gegen Behörden und juristi­
sche Personen des öffentlichen Rechts nach den allgemeinen Regelungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
grundsätzlich unzulässig sind. Die Höhe des Zwangsgelds orientiert sich an der oberen Höhe der Geldbuße nach
Energiesicherungsgesetz.

Zu Nummer 4
Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Änderung.

Zu Nummer 5 und 6
Der durch das Gesetz vom 8. Juli 2022 neu geschaffene § 29 sieht vor, dass der Bund befugt ist, sich bei der
Wahrnehmung seiner Aufgaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu bedienen. Eine vergleichbare Möglichkeit
ist bislang in § 17a und § 18 nicht vorgesehen. Um dem Bund im Rahmen von § 17a und § 18 einerseits und im
Rahmen von § 29 andererseits die gleichen Gestaltungsspielräume zu eröffnen, werden § 17a Absatz 3 Satz 1
Nummer 1 und § 18 Absatz 3 Satz 2 entsprechend ergänzt.

Zu Nummer 7
Die §§ 27 und 28 EnSiG wurden zeitgleich mit den §§ 26, 29 und 30 EnSiG als neue rechtliche Instrumente in
das EnSiG eingefügt, um der aktuellen Krisensituation wir

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.876 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/3497, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 111.154–122.030 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 0a884c7eae048f17….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP