Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 20/3448 · S. 35
Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Die Regelung stellt sicher, dass sich die Krankenkassen im Bereich der sächlichen Verwaltungsausgaben im Jahr 2023 angemessen an den Maßnahmen zur Begrenzung des Ausgabenanstiegs in der gesetzlichen Krankenversi cherung beteiligen. Zu den sächlichen Verwaltungsausgaben zählen etwa Kosten für Gegenstände der bewegli chen Einrichtung, Post- und Fernmeldegebühren, Aufklärungs- und Werbemaßnahmen sowie Vergütungen für externe Dritte. Die Veränderungsrate der sächlichen Verwaltungsausgaben, die sich aus den Buchungen der Kran kenkassen in den Kontengruppen 71 bis 75 des Kontenrahmens für die Träger der gesetzlichen Krankenversiche rung und für den Gesundheitsfonds ergeben, lag in den Jahren 2019, 2020 und 2021 bei durchschnittlich 3,5 Pro zent pro Jahr. Unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Veränderungsrate dieser drei Jahre haben die Kran kenkassen bei den sächlichen Verwaltungsausgaben im Jahr 2023 insgesamt einen Betrag in Höhe von rund 25 Millionen Euro einzusparen. Dies entspricht rund 0,5 Prozent der sächlichen Verwaltungsausgaben, sodass der Anstieg der sächlichen Verwaltungsausgaben im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2022 für die einzelne Kranken kasse auf 3 Prozent begrenzt wird. Diese Begrenzung ist bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr Drucksache 20/3448 – 36 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode 2023 zu beachten. Mit der Beschränkung der Regelung auf die sächlichen Verwaltungskosten bleiben Tarifstei gerungen im Bereich der personellen Verwaltungsausgaben von der Regelung unberührt. Satz 2 nimmt zum einen Ausgabensteigerungen, die sich dadurch ergeben, dass im Mai 2023 die Sozialversiche rungswahlen durchgeführt werde
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 82.766 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/3448, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 123.189–205.955 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 16a5acfffadd0592….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP