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Artikel 3 · BT-Drs. 20/3067 · S. 28

Zu Artikel 3 (Änderung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes):

Zu Artikel 3 (Änderung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes):
Zu Nummer 1:
Folgeänderung zu Nummer 4.
Zu Nummer 2:
Die Bezeichnung des Bundesministeriums wird aktualisiert.
Zu Nummer 3:
Redaktionelle Klarstellung.
Zu Nummer 4:
Der neue Unterabschnitt 3 dient dazu, die jeweilige gerichtsinterne Zuständigkeit für die Gerichtsverfahren nach
dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz bei den Kartellsenaten zu bündeln (vgl. §§ 106 und 107 des
Energiewirtschaftsgesetzes, § 35 Absätze 3 bis 5 des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes sowie §§ 91 und 94 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Bislang sieht das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz lediglich vor, dass die Rechtsprechungsaufgaben
in seinem Anwendungsbereich durch das für Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundeskartellamts zustän-
dige Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof wahrgenommen werden. Adressaten dieser Zuweisung sind
nur die Gerichte als solche, ohne dass eine gerichtsinterne Zuständigkeit festgelegt ist. Um divergierende Ent-
scheidungen verschiedener Senate bei der Anwendung derselben spezialgesetzlichen Normen zu vermeiden, ins-
besondere in nacheinander anhängig werdenden Verwaltungs- und Bußgeldsachen zum selben Sachverhalt, soll-
ten die Zuständigkeiten bei einem Senat konzentriert werden. Dafür bedarf es im Hinblick auf die Vorgabe des
Artikels 101 Absatz 1 des Grundgesetzes einer gesetzlichen Regelung. § 24 Agrarorganisationen-und-Lieferket-
ten-Gesetz stellt klar, dass Sachverhalte sowohl dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz als auch dem
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegen können. Deshalb ist eine Konzentration bei dem in § 91
respektive § 94 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen jeweils vorgesehenen Kartellsenat geboten.

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Herkunft

BT-Drs. 20/3067, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 87.905–89.699 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert c65425dd75b3fd8d….

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