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Artikel 7 · BT-Drs. 20/2730 · S. 17

Zu Artikel 7 (Folgeänderungen)

Zu Artikel 7 (Folgeänderungen)
Zu Absatz 1
Es handelt sich um eine aufgrund der Abschaffung des Güterrechtsregisters notwendige Folgeänderung. Mangels
weiterer Verfahren in Güterrechtsregistersachen ist eine Übertragung der Geschäfte auf den Rechtspfleger nicht
mehr erforderlich.

Zu Absatz 2
Es handelt sich um eine aufgrund der Abschaffung des Güterrechtsregisters notwendige Folgeänderung. Bei der
Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut eines Ehegatten, der ein Erwerbsgeschäft betreibt, kann nicht mehr auf
die Eintragung in das Güterrechtsregister abgestellt werden.
Im Übrigen handelt es sich um eine Rechtsbereinigung: Die explizite Nennung der Lebenspartner ist nicht mehr
erforderlich, da nach § 21 des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) die Regelungen zu Ehegatten und Ehen für
Lebenspartner und Lebenspartnerschaften ohnehin entsprechend gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist. Im
Übrigen wurde die Vorschrift sprachlich angepasst.

Zu Absatz 3
Es handelt sich um eine aufgrund der Abschaffung des Güterrechtsregisters notwendige Folgeänderung. Der Gü­
terstand kann im Grundbuchverfahren künftig in der Form des § 29 der Grundbuchordnung (GBO) nachgewiesen
werden.
Die Streichung hat keinen Einfluss darauf, dass mangels konkreter Gegenindikationen bei Eheleuten vom gesetz­
lichen Güterstand auszugehen ist. Dies ergibt sich nicht nur aus der bisherigen Klarstellung in § 33 GBO, sondern
bereits aus allgemeinen Überlegungen zum Regel-Ausnahme-Verhältnis.
Drucksache 20/2730                                  – 18 –             Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode



Zu Absatz 4
Es handelt sich um eine aufgrund der Abschaffung des Güterrechtsregisters notwendige Folgeänderung. Verglei­
che insoweit auch die Begründung zu Artikel 4.

Zu Absatz 5
Es handelt sich um eine aufgrund 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.351 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/2730, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 47.620–49.971 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 6bad00899d2a7aaa….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP