Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 20/2730 · S. 17
Zu Artikel 7 (Folgeänderungen)
Zu Artikel 7 (Folgeänderungen) Zu Absatz 1 Es handelt sich um eine aufgrund der Abschaffung des Güterrechtsregisters notwendige Folgeänderung. Mangels weiterer Verfahren in Güterrechtsregistersachen ist eine Übertragung der Geschäfte auf den Rechtspfleger nicht mehr erforderlich. Zu Absatz 2 Es handelt sich um eine aufgrund der Abschaffung des Güterrechtsregisters notwendige Folgeänderung. Bei der Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut eines Ehegatten, der ein Erwerbsgeschäft betreibt, kann nicht mehr auf die Eintragung in das Güterrechtsregister abgestellt werden. Im Übrigen handelt es sich um eine Rechtsbereinigung: Die explizite Nennung der Lebenspartner ist nicht mehr erforderlich, da nach § 21 des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) die Regelungen zu Ehegatten und Ehen für Lebenspartner und Lebenspartnerschaften ohnehin entsprechend gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist. Im Übrigen wurde die Vorschrift sprachlich angepasst. Zu Absatz 3 Es handelt sich um eine aufgrund der Abschaffung des Güterrechtsregisters notwendige Folgeänderung. Der Gü terstand kann im Grundbuchverfahren künftig in der Form des § 29 der Grundbuchordnung (GBO) nachgewiesen werden. Die Streichung hat keinen Einfluss darauf, dass mangels konkreter Gegenindikationen bei Eheleuten vom gesetz lichen Güterstand auszugehen ist. Dies ergibt sich nicht nur aus der bisherigen Klarstellung in § 33 GBO, sondern bereits aus allgemeinen Überlegungen zum Regel-Ausnahme-Verhältnis. Drucksache 20/2730 – 18 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Zu Absatz 4 Es handelt sich um eine aufgrund der Abschaffung des Güterrechtsregisters notwendige Folgeänderung. Verglei che insoweit auch die Begründung zu Artikel 4. Zu Absatz 5 Es handelt sich um eine aufgrund
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.351 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 20/2730 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 20/2730, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 47.620–49.971 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 6bad00899d2a7aaa….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP