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Artikel 2 · BT-Drs. 20/2573 · S. 26

Zu Artikel 2 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 2 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Es wird klargestellt, dass, soweit die Ständige Impfkommission beim RKI Schutzimpfungen mit zugelassenen
Arzneimitteln für Indikationen und Indikationsbereiche empfiehlt, für die sie nach dem Arzneimittelgesetz nicht
zugelassen sind, diese auch durch den Gemeinsamen Bundesausschuss in der Schutzimpfungs-Richtlinie vorge-
sehen werden können.

Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Die Verordnungsermächtigung nach § 20i Absatz 3 Satz 2 wird übergangsweise von der Feststellung einer epide-
mischen Lage von nationaler Tragweite entkoppelt und bis zum 31. Dezember 2022 vorgesehen.

Zu Doppelbuchstabe bb
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung.

Zu Doppelbuchstabe cc
Vor Außerkrafttreten der Rechtsverordnungen nach Satz 2 sind Regelungen zu treffen, die Ausschlussfristen für
die Abrechnung erbrachter Leistungen und den regelhaften Zeitraum für den Abschluss der Abrechnungsverfah-
ren und für die Zahlung der für die Abrechnung notwendigen Mittel aus der Liquiditätsreserve des Gesundheits-
fonds sowie deren Refinanzierung aus Bundesmitteln festlegen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden,
dass auch nach diesem regelhaften Abwicklungsverfahren Nachzahlungen an Leistungserbringer beispielsweise
aufgrund von Klageverfahren notwendig sein können oder sich Rückzahlungen ergeben. Das BMG wird daher
ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Anschluss an das Außerkrafttreten einer Rechtsverordnung nach Satz 2
Regelungen dieser Verordnung fortgelten zu lassen, die ausschließlich der Abwicklung oder Prüfung bereits er-
brachter Leistungen dienen.

Zu Nummer 2
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung des § 14 IfSG.

Zu Nummer 3
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung des

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.996 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/2573, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 82.191–84.187 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 146ba8b8c85042f8….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP