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Artikel 1 · BT-Drs. 20/2356 · S. 20

Zu Artikel 1 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine formale Änderung des Inhaltsverzeichnisses aufgrund der neuen §§ 50a bis i.
Zu Nummer 2
Um Gas in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen einzusparen und dauerhaft eine flexible und netzdienliche Fahrweise
dieser Anlagen anzureizen, wird die Mindestfaktorregelung für KWK-Strom aufgehoben. Die relative Nachran­
gigkeit von wärmegekoppelter Stromerzeugung aus hocheffizienten KWK-Anlagen in der Abschaltreihenfolge
ergibt sich weiterhin dadurch, dass aufgrund der zusätzlichen Aufwendungen für die Ersatzwärmeerzeugung bzw.
aufgrund entgangener Wärmeerlöse die tatsächlichen Kosten der Abregelung immer höher sind als die Kosten für
die Abregelung nicht-wärmegekoppelter konventioneller Erzeugung. Zusätzlich soll an dieser Stelle ein Anreiz
für die Betreiber der KWK-Anlagen gesetzt werden, dauerhaft eine flexible und nach Möglichkeit elektrische
Ersatzwärmeversorgung sicherzustellen.
Zu Nummer 3
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu der Aufhebung des § 13 Absatz 1b. Zugleich werden durch Zeitablauf
obsolete Formulierungen entfernt.
Zu Nummer 4
Um die Energieversorgungssicherheit in Deutschland trotz der Verwerfungen aufgrund des völkerrechtswidrigen
Angriffs von Russland auf die Ukraine zu gewährleisten, müssen die Krisenvorsorge und die Instrumente der
Krisenbewältigung gestärkt werden. § 50 EnWG sah bereits bisher eine Verordnungsermächtigung vor, um zur
Sicherung der Energieversorgung eine Bevorratungspflicht für fossile Brennstoffe einzuführen. Dieser bestehende
Rechtsrahmen soll erweitert werden, um das Instrumentarium von präventiven Maßnahmen zur Krisenvorsorge
zu erweitern.
Durch die Änderung in Buchstabe b wird sichergestellt, dass die Bevorratung für bis zu 60 Tage angeordnet
werden kann

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 35.723 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/2356, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 56.198–91.921 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert be1bc7fd45d4ae93….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP