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Artikel 2 · BT-Drs. 20/2294 · S. 78

Zu Artikel 2 (Änderung der Personenstandsverordnung)

Zu Artikel 2 (Änderung der Personenstandsverordnung)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht )
Die Vorschrift passt die Inhaltsübersicht an.
Zu Nummer 2 (§ 6)
Zu Buchstabe a
Die Neufassung von § 6 Absatz 2 PStV stellt sicher, dass für die nach dem Gesetz zugelassenen elektronischen
Anzeige-, Anmelde- und Antragsverfahren von Bürgern, die dem Standesamt über ein Verwaltungsportal über-
mittelt werden, das Datenaustauschformat XPersonenstand und das Übertragungsprotokoll OSCI-Transport ver-
wendet werden. Die Beschränkung auf die bereits in der elektronischen Kommunikation der Standesämter unter-
einander und mit anderen Behörden verwendeten elektronischen Datenformate ist aus Gründen der Verwaltungs-
ökonomie erforderlich. Eine Verwendung anderer Formate würde es erfordern, diese jeweils mit erheblichem
Aufwand an die in den Standesämtern etablierten Fach- und Registerverfahren anzupassen, um eine automatische
Datenübernahme in die nachfolgenden Mitteilungen und Beurkundungsvorgänge des Standesamts sicherzustel-
len.
Zu Buchstabe b
Durch die Vorschrift wird das Vertrauensniveau für die vom Bürger elektronisch beantragten Verwaltungsleis-
tungen des Standesamtes, insbesondere für die nach dem Gesetz zugelassenen elektronischen Anzeige-, Anmelde-
und Antragsverfahren nach der eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste fest-
gelegt. Die Einstufung eines Vertrauensniveaus bezieht sich nicht auf Verwaltungsleistungen des Standesamtes,
die schriftlich beantragt werden können, da in diesem Fall die Vorgaben zum elektronischen Schriftformersatz
bereits nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes gelten. Die Vorschrift bezieht sich des Weiteren nicht da-
rauf, welche Identifikations- und Authentifizierungsmittel in den Nutzerkonten des OZG für das jeweilige V

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.035 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/2294, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 154.057–172.092 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.22) +D1D2D3 · Prüfwert fa15523f2472165b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP