Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 20/2294 · S. 78
Zu Artikel 2 (Änderung der Personenstandsverordnung)
Zu Artikel 2 (Änderung der Personenstandsverordnung) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht ) Die Vorschrift passt die Inhaltsübersicht an. Zu Nummer 2 (§ 6) Zu Buchstabe a Die Neufassung von § 6 Absatz 2 PStV stellt sicher, dass für die nach dem Gesetz zugelassenen elektronischen Anzeige-, Anmelde- und Antragsverfahren von Bürgern, die dem Standesamt über ein Verwaltungsportal über- mittelt werden, das Datenaustauschformat XPersonenstand und das Übertragungsprotokoll OSCI-Transport ver- wendet werden. Die Beschränkung auf die bereits in der elektronischen Kommunikation der Standesämter unter- einander und mit anderen Behörden verwendeten elektronischen Datenformate ist aus Gründen der Verwaltungs- ökonomie erforderlich. Eine Verwendung anderer Formate würde es erfordern, diese jeweils mit erheblichem Aufwand an die in den Standesämtern etablierten Fach- und Registerverfahren anzupassen, um eine automatische Datenübernahme in die nachfolgenden Mitteilungen und Beurkundungsvorgänge des Standesamts sicherzustel- len. Zu Buchstabe b Durch die Vorschrift wird das Vertrauensniveau für die vom Bürger elektronisch beantragten Verwaltungsleis- tungen des Standesamtes, insbesondere für die nach dem Gesetz zugelassenen elektronischen Anzeige-, Anmelde- und Antragsverfahren nach der eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste fest- gelegt. Die Einstufung eines Vertrauensniveaus bezieht sich nicht auf Verwaltungsleistungen des Standesamtes, die schriftlich beantragt werden können, da in diesem Fall die Vorgaben zum elektronischen Schriftformersatz bereits nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes gelten. Die Vorschrift bezieht sich des Weiteren nicht da- rauf, welche Identifikations- und Authentifizierungsmittel in den Nutzerkonten des OZG für das jeweilige V
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.035 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/2294, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 154.057–172.092 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.22) +D1D2D3 · Prüfwert fa15523f2472165b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP