Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 20/1740 · S. 20
Zu Artikel 2 (Änderung des Geldwäschegesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Geldwäschegesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zu Buchstabe b. Zu Buchstabe b § 26a sieht eine automatisierte Abrufmöglichkeit von Informationen aus dem Transparenz-register für bestimmte Behörden vor. Hierfür hat die registerführende Stelle für solche Ab-fragen einen automatisierten Zugriff auf die im Transparenzregister gespeicherten Daten eingerichtet, der auch die Suche nach wirtschaftlich Berechtigten einer Vereinigung nach § 20 oder einer Rechtsgestaltung nach § 21 über die Angaben Name und Vorname sowie zusätzlich Geburtsdatum, Wohnort oder Staatsangehörigkeit des wirtschaftlich Berechtigten erlaubt (sog. „Rück- wärtssuche“). Durch die Änderung in der Nummer 5 erhält der Bundesnachrichtendienst die Möglichkeit des automatisierten Abrufs verbunden mit der Möglichkeit der Rückwärtssuche. Diese Regelung ermöglicht dem Bundesnachrichten- dienst zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags die Ermittlung von Informationen über sicherheitlich relevante Beteiligungs- und Beherrschungsverhältnisse. Zu Buchstabe c Durch die neu angefügte Nummer 6 erhält auch das Zollkriminalamt (ZKA) zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 4 Abs. 2 bis 4 des Zollfahndungsdienstgesetzes diese Möglichkeit des automatisierten Abrufs verbunden mit der Möglichkeit der Rückwärtssuche. Das ZKA wirkt gemäß § 4 Abs. 2 bis 4 des Zollfahndungsdienstgesetzes im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung (Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie Verbringen) bei der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs und des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, u.a. durch Maßnahmen zur Verhü- tung und Aufdeckung von Straftaten, sowie bei der Bekämpfung der Geldwäsche mit. Mit der Änderung werden Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.804 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/1740, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 58.061–65.865 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 01ce9facad65d57e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP