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Artikel 2 · BT-Drs. 20/1740 · S. 20

Zu Artikel 2 (Änderung des Geldwäschegesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Geldwäschegesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zu Buchstabe b.

Zu Buchstabe b
§ 26a sieht eine automatisierte Abrufmöglichkeit von Informationen aus dem Transparenz-register für bestimmte
Behörden vor. Hierfür hat die registerführende Stelle für solche Ab-fragen einen automatisierten Zugriff auf die
im Transparenzregister gespeicherten Daten eingerichtet, der auch die Suche nach wirtschaftlich Berechtigten
einer Vereinigung nach § 20 oder einer Rechtsgestaltung nach § 21 über die Angaben Name und Vorname sowie
zusätzlich Geburtsdatum, Wohnort oder Staatsangehörigkeit des wirtschaftlich Berechtigten erlaubt (sog. „Rück-
wärtssuche“).
Durch die Änderung in der Nummer 5 erhält der Bundesnachrichtendienst die Möglichkeit des automatisierten
Abrufs verbunden mit der Möglichkeit der Rückwärtssuche. Diese Regelung ermöglicht dem Bundesnachrichten-
dienst zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags die Ermittlung von Informationen über sicherheitlich relevante
Beteiligungs- und Beherrschungsverhältnisse.

Zu Buchstabe c
Durch die neu angefügte Nummer 6 erhält auch das Zollkriminalamt (ZKA) zur Erfüllung seiner Aufgaben nach
§ 4 Abs. 2 bis 4 des Zollfahndungsdienstgesetzes diese Möglichkeit des automatisierten Abrufs verbunden mit
der Möglichkeit der Rückwärtssuche. Das ZKA wirkt gemäß § 4 Abs. 2 bis 4 des Zollfahndungsdienstgesetzes
im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung (Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie Verbringen) bei der Überwachung
des Außenwirtschaftsverkehrs und des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, u.a. durch Maßnahmen zur Verhü-
tung und Aufdeckung von Straftaten, sowie bei der Bekämpfung der Geldwäsche mit. Mit der Änderung werden
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode               – 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.804 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/1740, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 58.061–65.865 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 01ce9facad65d57e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP