Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 20/1680 · S. 24
Zu Artikel 1 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 1 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Notwendige Anpassungen der Inhaltsübersicht aufgrund der Änderungen durch dieses Gesetz. Zu Nummer 2 § 68 Absatz 4 Satz 4 Der Nachhaltigkeitsfaktor soll die Veränderung der Rentner-Beitragszahler-Relation abbilden. Hierfür werden normierte Äquivalenzrentner und Äquivalenzbeitragszahler berechnet und in Relation zueinander gesetzt. Für die Berechnung der Äquivalenzbeitragszahler wird das Beitragsvolumen durch den Durchschnittsbeitrag dividiert, der sich aus der Multiplikation des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung mit dem Durchschnitts- entgelt nach Anlage 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) ergibt. Bei der Berechnung der Äquivalenzbeitragszahler für das Vorjahr muss dabei nach bisher geltendem Recht auf das vorläufige Durchschnittsentgelt nach Anlage 1 zum SGB VI zurückgegriffen werden, weil das endgültige Durchschnittsentgelt des Vorjahres zum Zeitpunkt der Rentenanpassung noch nicht festgelegt ist. Das vorläufige Durchschnittsentgelt nach Anlage 1 wird gemäß § 69 Absatz 2 Nummer 2 rein technisch ausgehend vom endgül- tigen Durchschnittsentgelt des Vorvorjahres mit der doppelten Lohnrate des vorvergangenen Jahres fortgeschrie- ben. Aufgrund der starken Schwankungen der Lohnentwicklung in Folge der COVID-19-Pandemie weicht das so bestimmte vorläufige Durchschnittsentgelt in den Jahren 2020 ff. sehr stark von der tatsächlichen Lohnentwick- lung ab. Die Verwendung des vorläufigen Durchschnittsentgelts bei der Bestimmung der Äquivalenzbeitragszah- ler führt daher zu erheblichen Verwerfungen bei dieser Größe, die substantielle Schwankungseffekte auf den Nachhaltigkeitsfaktor und damit auf die Rentenanpassung zur Folge hätten. Diese Verwerfungen würden dazu führen, dass der
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 30.160 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 20/1680, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 61.006–91.166 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert b9a3d1ece5f022a9….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP