Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 20/1632 · S. 19
Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)
Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten. Dieser Zeitpunkt ist auch unter Berücksichtigung besserer Rechtsset
zung geboten, da die Verordnung (EU) 2021/784 bereits am 7. Juni 2021 in Kraft getreten und ab dem 7. Juni
2022 in allen Mitgliedstaaten anwendbar ist.
Drucksache 20/1632 – 20 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der
Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (ABl. L 172 vom 17.05.2021, S. 79) und zur
Änderung weiterer Gesetze (NKR-Nr. 6176, [BMI])
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf mit folgendem Ergebnis geprüft:
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger Keine Auswirkungen
Wirtschaft Keine Auswirkungen
Verwaltung
Bund
Jährlicher Erfüllungsaufwand: rd. 1,9 Mio. Euro
Einmaliger Erfüllungsaufwand: rd. 3,1 Mio. Euro
Länder
Jährlicher Erfüllungsaufwand: rd. 90.000 Euro
Einmaliger Erfüllungsaufwand: rd. 125.000 Euro
Evaluierung Die Verordnung (EU) 2021/784 schreibt der Kommission eine Be
richterstattung nach einem Jahr und
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.153 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 20/1632 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 20/1632, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 52.729–59.882 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 3e2fc8ddabd110f6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP