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Artikel 4 · BT-Drs. 20/1632 · S. 19

Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)
Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten. Dieser Zeitpunkt ist auch unter Berücksichtigung besserer Rechtsset­
zung geboten, da die Verordnung (EU) 2021/784 bereits am 7. Juni 2021 in Kraft getreten und ab dem 7. Juni
2022 in allen Mitgliedstaaten anwendbar ist.
Drucksache 20/1632                                       – 20 –             Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode



Anlage 2




Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der
Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (ABl. L 172 vom 17.05.2021, S. 79) und zur
Änderung weiterer Gesetze (NKR-Nr. 6176, [BMI])



Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf mit folgendem Ergebnis geprüft:


I.        Zusammenfassung
     Bürgerinnen und Bürger                                                                 Keine Auswirkungen
     Wirtschaft                                                                             Keine Auswirkungen
     Verwaltung
     Bund
            Jährlicher Erfüllungsaufwand:                                                       rd. 1,9 Mio. Euro
            Einmaliger Erfüllungsaufwand:                                                       rd. 3,1 Mio. Euro
     Länder
            Jährlicher Erfüllungsaufwand:                                                         rd. 90.000 Euro
            Einmaliger Erfüllungsaufwand:                                                       rd. 125.000 Euro


     Evaluierung                            Die Verordnung (EU) 2021/784 schreibt der Kommission eine Be­
                                            richterstattung nach einem Jahr und 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.153 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/1632, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 52.729–59.882 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 3e2fc8ddabd110f6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP