Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 20/1631 · S. 34
Zu Artikel 2 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 2 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) Die Regelungen vollziehen die Anpassungen der Bedarfssätze und Freibeträge im BAföG für die Berufsausbil dungsbeihilfe, das Ausbildungsgeld und die Einstiegsqualifizierung zum 1. August 2022 nach. Durch § 455-neu wird sichergestellt, dass auch für laufende Bewilligungen, abweichend von § 422, die Änderungen wirksam wer den. Dies gilt auch für die Berufsausbildungsbeihilfe für Menschen mit Behinderungen nach § 116 Absatz 3 und 4, für die § 422 keine Anwendung findet.
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Herkunft
BT-Drs. 20/1631, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 101.416–101.949 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 189200c71b94c994….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP