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Artikel 2 · BT-Drs. 20/1631 · S. 34

Zu Artikel 2 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 2 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)
Die Regelungen vollziehen die Anpassungen der Bedarfssätze und Freibeträge im BAföG für die Berufsausbil­
dungsbeihilfe, das Ausbildungsgeld und die Einstiegsqualifizierung zum 1. August 2022 nach. Durch § 455-neu
wird sichergestellt, dass auch für laufende Bewilligungen, abweichend von § 422, die Änderungen wirksam wer­
den. Dies gilt auch für die Berufsausbildungsbeihilfe für Menschen mit Behinderungen nach § 116 Absatz 3 und
4, für die § 422 keine Anwendung findet.

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Herkunft

BT-Drs. 20/1631, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 101.416–101.949 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 189200c71b94c994….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP