Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 16 · BT-Drs. 20/1630 · S. 262
Zu Artikel 16 (Änderung der Innovationsausschreibungsverordnung)
Zu Artikel 16 (Änderung der Innovationsausschreibungsverordnung) Zu Nummer 1 Die Änderung in § 1 InnAusV ist eine redaktionelle Aktualisierung. Zu Nummer 2 Die Begriffe der besonderen Solaranlagen und der fixen Marktprämie werden in den Innovationsausschreibungen nicht mehr verwendet. Die Begriffe werden daher in § 2 InnAusV gestrichen. Zu Nummer 3 Die Aufhebung von § 3 Absatz 3 InnAusV ist eine Folgeänderung zur Abschaffung der fixen Marktprämie, so dass die zitierten Normen direkt anzuwenden sind. Zu Nummer 4 Die Aufhebung von § 5 Absatz 1 InnAusV ist eine Folgeänderung zur Abschaffung der fixen Marktprämie. Zu Nummer 5 Die Aufhebung von § 7 InnAusV ist eine Folgeänderung zur Abschaffung der fixen Marktprämie. Zu Nummer 6 Die fixe Marktprämie wird in den Innovationsausschreibungen abgeschafft, weswegen insbesondere § 8 InnAusV grundlegend gekürzt werden kann. Die fixe Marktprämie wurde als Instrument zur Marktintegration eingeführt. Letztendlich haben gerade die gestiegenen Strompreise zu einer Überförderung solcher Anlagen ge führt. Das Instrument hat sich nicht bewährt und wird deswegen abgeschafft. Aus diesem Grund wird die Förde rung der Innovationsausschreibungsverordnung auf eine gleitende Marktprämie umgestellt. Als Höchstwert wird die bisherige fixe Marktprämie genommen. Der um über 2 Cent/kWh höher als in den Ausschreibungen des ersten Segments liegende Wert ist ausreichend, um neben einer Solaranlage einen entsprechend großen Speicher zu betreiben. Zur Berechnung der Marktwerte werden die Jahresmarktwerte der jeweiligen volatilen Energie ver wendet herangezogen, da durch das nicht volatile Element der Anlagenkombination eine gleichmäßige über das Jahr erfolgende Einspeisung erfolgen kann. Zu Nummer 7 Die Änderung in § 9 InnAusV ist eine Folgeänderun
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.564 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 20/1630, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 993.723–997.287 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert b5e82eca3a4a6120….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP