Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 12 · BT-Drs. 20/188 · S. 52
Zu Artikel 12 (Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes)
Zu Artikel 12 (Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes) Die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Pflegekommission soll auch in Fällen gewährleistet sein, in welchen einzelne oder auch alle Sitzungsteilnehmer nicht physisch anwesend sein können. Gerade die COVID-19-Pande mie hat gezeigt, dass die physische Teilnahme an einer Sitzung aus gesundheitlichen Gründen (wie beispielsweise die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe) nicht ratsam oder auf Grund rechtlicher Beschränkungen (zum Beispiel einer amtlich angeordneten Quarantäne) nicht zulässig sein kann. Darüber hinaus sind auch andere Umstände denkbar, die die Teilnahme einzelner oder aller Sitzungsteilnehmer erheblich erschweren oder gar gänzlich un möglich machen können (beispielsweise Streckensperrungen bei der Bahn). Die Nutzung technischer Möglichkeiten zur Durchführung von Sitzungen und Beschlussfassungen ohne physi sche Präsenz sieht das Arbeitnehmer-Entsendegesetz derzeit nicht ausdrücklich vor. Aus diesem Grund soll in § 12a Absatz 5 die Teilnahme und Beschlussfassung mittels Video- oder Telefonkonferenz unter bestimmten Vo raussetzungen ermöglicht werden. Dabei soll die Anwesenheit vor Ort bei den Beratungen und der Beschlussfas sung weiterhin der Regelfall sein. Mit der Regelung des § 12a Absatz 5 soll es einzelnen oder auch allen Teilnehmern an einer Sitzung der Pflege kommission in besonderen Fällen ermöglicht werden, auch im Rahmen einer Video- oder Telefonkonferenz an der Sitzung und Beschlussfassung teilzunehmen, soweit kein Mitglied und soweit nicht der oder die Beauftragte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unverzüglich widerspricht. Die Vertraulichkeit der Sitzung muss auch bei einer Teilnahme mittels Video- oder Telefonkonferenz gewährleistet sein, weshalb sichergestellt sein muss
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.404 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/188, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 194.987–197.391 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 91d2a62feba0ca52….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP